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Grundsteuer berechnen

Grundsteuerportal: amtliche Portale, ELSTER und digitale Helfer

Von der Redaktion von meinegrundsteuer.de · Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 · 2 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Ein einheitliches, bundesweites Grundsteuerportal gibt es nicht. Stattdessen gibt es drei Bausteine: die amtlichen Geoportale der 16 Bundesländer mit Grundstücksdaten, ELSTER für die elektronische Abgabe von Erklärungen und Änderungsanzeigen sowie kommerzielle Software wie GrundsteuerDigital oder WISO Grundsteuer. Diese Seite ordnet ein, was wofür gedacht ist und was kostenlos ist.

Drei Dinge, die Grundsteuerportal heißen

Wer nach einem Grundsteuerportal sucht, meint meist eines von drei Angeboten. Erstens die amtlichen Geoportale der Bundesländer: Kartendienste, die Flurstücksdaten und je nach Land den Bodenrichtwert zeigen. Zweitens ELSTER, das Onlineportal der Finanzverwaltung, über das Erklärungen und Anzeigen elektronisch abgegeben werden. Drittens kommerzielle Software privater Anbieter, die beim Ausfüllen hilft und Geld kostet. Alle drei erfüllen unterschiedliche Aufgaben, und nur die ersten beiden sind amtlich.

Die amtlichen Portale der 16 Bundesländer

Jedes Bundesland stellt eigene Grundstücksdaten bereit, passend zu seinem Berechnungsmodell. Unsere Übersicht Grundsteuer-Viewer erklärt jedes Portal im Detail, die Tabelle führt direkt zu den Anleitungen. Alle Links haben wir am 22. Juli 2026 geprüft.

Bundesland Amtliches Angebot Unsere Anleitung
Baden-Württemberg BORIS-BW (Bodenrichtwerte) Zur Anleitung
Bayern BayernAtlas (Flurstücksdaten) Zur Anleitung
Berlin BORIS Berlin (Bodenrichtwerte) Zur Anleitung
Brandenburg BORIS Land Brandenburg (Portal von 2022 eingestellt) Zur Anleitung
Bremen Flurstücksviewer Bremen Zur Anleitung
Hamburg Grundsteuerinfos im Geoportal Hamburg Zur Anleitung
Hessen Flurstücksnachweis (gds.hessen.de) Zur Anleitung
Mecklenburg-Vorpommern Grundsteuerdaten M-V Zur Anleitung
Niedersachsen Grundsteuer-Viewer.NI Zur Anleitung
Nordrhein-Westfalen Grundsteuerportal NRW (Grundsteuer-Geodaten) Zur Anleitung
Rheinland-Pfalz maps.rlp.de mit Bodenrichtwerte-Viewer Zur Anleitung
Saarland Grundsteuerviewer Saarland Zur Anleitung
Sachsen Grundsteuerportal Sachsen Zur Anleitung
Sachsen-Anhalt Grundsteuer-Viewer (im Juli 2026 nicht frei erreichbar) Zur Anleitung
Schleswig-Holstein Grundsteuerportal im Digitalen Atlas Nord Zur Anleitung
Thüringen Grundsteuer Viewer Thüringen Zur Anleitung

ELSTER: der amtliche Weg für Erklärung und Anzeige

Die Geoportale zeigen Daten an, abgegeben wird woanders: über ELSTER, das Onlineportal der Steuerverwaltung. Dort reichen Eigentümer die Grundsteuererklärung und spätere Anzeigen elektronisch ein, etwa die Änderungsanzeige nach einem Anbau oder Eigentümerwechsel. ELSTER ist kostenlos. Sie benötigen ein Benutzerkonto, das sich mit einem vorhandenen Zugang aus der Einkommensteuer weiternutzen lässt. Wer neu ist, registriert sich einmalig; die Freischaltung dauert einige Tage, planen Sie das bei Fristen ein.

GrundsteuerDigital und andere kommerzielle Anbieter

Neben den amtlichen Angeboten gibt es bezahlte Software. GrundsteuerDigital ist trotz des amtlich klingenden Namens ein kommerzielles Produkt eines privaten Anbieters und kein Portal der Finanzverwaltung. Ähnliches gilt für WISO Grundsteuer von Buhl Data oder smartsteuer: Solche Programme führen mit Interviewfragen durch die Formulare und übermitteln die Daten an das Finanzamt, teils ohne eigenes ELSTER-Zertifikat. Das kann bequem sein, notwendig ist es nicht. Alles, was diese Programme einreichen, lässt sich auch direkt und kostenlos über ELSTER abgeben. Eine Empfehlung für oder gegen einzelne Produkte sprechen wir nicht aus.

Achtung

Der Begriff Grundsteuerportal wird sowohl für amtliche Seiten (etwa in NRW und Sachsen) als auch für private Produkte verwendet. Prüfen Sie vor der Eingabe persönlicher Daten immer, wer hinter einer Seite steht. Auch meinegrundsteuer.de ist ein privates Informationsangebot und kein amtliches Portal.

Woran Sie amtliche Angebote erkennen

  • Amtliche Portale laufen auf Verwaltungsdomains wie nrw.de, sachsen.de, niedersachsen.de oder elster.de.
  • Im Impressum steht eine Behörde, etwa ein Landesamt oder die Finanzverwaltung, kein Unternehmen.
  • Der Datenabruf für das eigene Grundstück und die Abgabe über ELSTER kosten nichts.
  • Amtliche Portale verkaufen nichts und werben nicht für kostenpflichtige Zusatzdienste.

Was keines dieser Portale liefert: Ihren tatsächlichen Jahresbetrag. Der hängt vom Hebesatz Ihrer Gemeinde ab, den Sie in unserem Hebesatz-Finder nachschlagen. Eine Schätzung des Betrags liefert der Grundsteuer-Rechner, und was die Zahlen im Steuerbescheid bedeuten, erklärt unsere Seite zum Grundsteuerbescheid.

Häufige Fragen

Ein einzelnes offizielles Portal für ganz Deutschland gibt es nicht. Amtlich sind die Geoportale der Bundesländer, die Grundstücksdaten wie Fläche und Bodenrichtwert zeigen, sowie ELSTER für die elektronische Abgabe von Erklärungen und Anzeigen. Welche Seite in Ihrem Bundesland gilt, zeigt unsere Übersicht der Grundsteuer-Viewer.

Ja. ELSTER ist das kostenlose Onlineportal der Steuerverwaltung. Sie brauchen nur ein Benutzerkonto, das auch aus der Einkommensteuer stammen kann. Über ELSTER geben Sie die Grundsteuererklärung und spätere Änderungsanzeigen elektronisch ab. Kosten entstehen erst, wenn Sie freiwillig kommerzielle Software oder einen Steuerberater nutzen.

GrundsteuerDigital ist ein kommerzielles Softwareprodukt eines privaten Anbieters. Trotz des amtlich klingenden Namens handelt es sich nicht um ein Portal der Finanzverwaltung. Die Software unterstützt beim Erstellen und Übermitteln von Grundsteuererklärungen. Ob sich ein kostenpflichtiges Produkt lohnt, hängt vom Einzelfall ab, verpflichtend ist es nie.

Nein. Alle Pflichten lassen sich kostenlos erfüllen: Daten liefern die amtlichen Geoportale der Länder, die Abgabe läuft über ELSTER. Kommerzielle Programme wie WISO Grundsteuer oder smartsteuer bieten vor allem Komfort, etwa geführte Interviews oder die Abgabe ohne eigenes ELSTER-Zertifikat. Das ist eine Frage der Bequemlichkeit, nicht der Notwendigkeit.

Ja. Alle Portale, die wir im Juli 2026 geprüft haben, sind kostenlos und meist ohne Anmeldung nutzbar. Zwei Besonderheiten: Brandenburg hat sein Informationsportal Grundstücksdaten Ende 2025 eingestellt, dort bleibt BORIS für Bodenrichtwerte. In Sachsen-Anhalt war der Grundsteuer-Viewer bei unserer Prüfung nicht frei erreichbar.

Nein. meinegrundsteuer.de ist ein privates Informationsangebot. Wir erklären die amtlichen Portale, verlinken sie und bieten eigene Rechner und Übersichten an, etwa zu Hebesätzen. Der Abruf amtlicher Grundstücksdaten und die Abgabe von Erklärungen finden immer auf den Seiten der Länder beziehungsweise über ELSTER statt.

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