Grundsteuer-Viewer Niedersachsen: so nutzen Sie das amtliche Portal
Der Grundsteuer-Viewer Niedersachsen zeigt kostenlos die Geodaten für die niedersächsische Grundsteuer: das Flurstück mit amtlicher Fläche sowie die Werte für den Lage-Faktor, also den Bodenrichtwert des Flurstücks und den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde. Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung betreibt den Viewer für die Finanzverwaltung.
So gehen Sie vor
- Rufen Sie grundsteuer-viewer.niedersachsen.de auf.
- Starten Sie die Flurstücksauswahl und suchen Sie nach Adresse oder Flurstück.
- Klicken Sie Ihr Flurstück auf der Karte an.
- Lesen Sie amtliche Fläche, Bodenrichtwert und durchschnittlichen Bodenrichtwert ab.
- Nutzen Sie die Angaben zur Kontrolle Ihres Bescheids oder für eine Änderungsanzeige.
Was Sie dort sehen
Niedersachsen berechnet die Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell. Der Viewer stellt dafür die nötigen Geodaten bereit: das Flurstück mit amtlicher Fläche sowie den Bodenrichtwert des Flurstücks und den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde. Aus dem Verhältnis der beiden Werte ergibt sich der Lage-Faktor. Die Daten beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar 2022. Wie die Rechnung funktioniert, zeigt unsere Seite zur Berechnung in Niedersachsen.
Was das Portal nicht zeigt
Gebäudeflächen wie Wohn- oder Nutzfläche zeigt der Viewer nicht, sie müssen Sie selbst kennen. Auch Hebesatz und Jahresbetrag fehlen. Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie im Hebesatz-Finder, eine Schätzung des Betrags liefert der Grundsteuer-Rechner. Aktuelle Hebesätze aller niedersächsischen Gemeinden bündelt unsere Landesseite.
Häufige Fragen
Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) betreibt den Viewer und stellt ihn der Finanzverwaltung als Dienst bereit. Die Daten stammen aus dem Liegenschaftskataster und von den Gutachterausschüssen. Das LGLN liefert der Finanzverwaltung außerdem jährlich die Flurstücksdaten, die für die Grundsteuer gebraucht werden.
Niedersachsen berücksichtigt die Lage eines Grundstücks über einen Faktor. Er beruht auf dem Verhältnis des Bodenrichtwerts Ihres Flurstücks zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde. Beide Werte zeigt der Grundsteuer-Viewer zum Stichtag 1. Januar 2022. Den fertigen Faktor weist Ihr Grundsteuermessbescheid aus.
Ja. Vergleichen Sie die amtliche Fläche und die Bodenrichtwerte aus dem Viewer mit den Angaben in Ihrem Grundsteuermessbescheid. Weichen die Werte ab, sollten Sie das Finanzamt ansprechen und gegebenenfalls innerhalb der Frist Einspruch einlegen. Auch für eine Änderungsanzeige nach Umbauten sind die Viewer-Daten eine gute Grundlage.