Hebesatz
Der Hebesatz ist der von der Gemeinde festgelegte Prozentsatz, mit dem der Grundsteuermessbetrag multipliziert wird; er bestimmt die endgültige Höhe der Grundsteuer (§ 25 GrStG).
Der Hebesatz ist der letzte und zugleich wirkungsvollste Faktor der Grundsteuerberechnung. Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest, die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz. Ein Hebesatz von 480 Prozent bedeutet: Sie zahlen das 4,8-fache des Messbetrags als Jahressteuer. Deshalb kann dasselbe Haus in zwei Nachbargemeinden sehr unterschiedlich besteuert werden. Die Gemeinde weist den Hebesatz im Grundsteuerbescheid und in ihrer Satzung aus.
Wie Gemeinden den Hebesatz festlegen
Rechtsgrundlage ist § 25 GrStG. Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz per Satzung, häufig zusammen mit der Haushaltssatzung. Dabei gelten feste Regeln:
- Der Hebesatz wird für ein oder mehrere Kalenderjahre festgesetzt.
- Ein Beschluss mit Wirkung ab Jahresbeginn ist bis zum 30. Juni möglich. Danach darf der neue Hebesatz den bisherigen nicht übersteigen.
- Er muss einheitlich sein: ein Satz für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A), ein Satz für alle Grundstücke (Grundsteuer B).
- Für baureife, unbebaute Grundstücke darf die Gemeinde einen gesonderten, höheren Hebesatz erheben, die Grundsteuer C (§ 25 Abs. 5 GrStG).
Warum Hebesätze sich ändern
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Gemeinden. Steigende Ausgaben führen deshalb immer wieder zu Erhöhungen. Seit der Grundsteuerreform passen viele Gemeinden ihre Sätze zusätzlich an, um das Steueraufkommen nach der Neubewertung zu stabilisieren. Einen Überblick über die Entwicklung gibt die Seite Grundsteuer-Erhöhung 2026.
Ihren Hebesatz finden
Den aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigen der Hebesatz-Finder, die Hebesatz-Tabelle und die Hebesatz-Karte. Zur Detailseite Ihrer Gemeinde gelangen Sie über die Ortsübersicht. Er steht außerdem in Ihrem Grundsteuerbescheid. Gezahlt wird die festgesetzte Steuer zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 28 GrStG). Einzelheiten dazu erklärt die Seite Grundsteuer-Fälligkeit.
Achtung
Gegen die Höhe des Hebesatzes hilft kein Einspruch beim Finanzamt, denn er beruht auf einer kommunalen Satzung. Welche Wege es gibt, erklärt die Seite Widerspruch gegen die Hebesatz-Erhöhung.
Beispiel
Angenommen, Ihr Grundsteuermessbetrag beträgt 93 Euro und Ihre Gemeinde hat einen Hebesatz von 480 Prozent beschlossen. Ihre Jahresgrundsteuer beträgt dann 446,40 Euro. Bei einem Hebesatz von 300 Prozent wären es 279 Euro.