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Grundsteuer berechnen

Grundsteuermessbetrag

Begriff einfach erklärt · Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026

Kurz erklärt

Der Grundsteuermessbetrag ist das Zwischenergebnis der Grundsteuerberechnung: Das Finanzamt multipliziert den Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl (§ 13 GrStG), die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an.

Der Grundsteuermessbetrag ist das Bindeglied zwischen Finanzamt und Gemeinde. Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück und wendet auf den Grundsteuerwert die Steuermesszahl an, einen gesetzlich festgelegten Promillesatz. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag (§ 13 GrStG). Er ist noch keine Steuer, sondern eine Rechengröße.

So entsteht daraus Ihre Grundsteuer

SchrittRechnungZuständig
1Grundsteuerwert feststellenFinanzamt
2Grundsteuerwert × Steuermesszahl = GrundsteuermessbetragFinanzamt
3Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = JahresgrundsteuerGemeinde

Erst der Hebesatz Ihrer Gemeinde macht aus dem Messbetrag den Zahlbetrag. Deshalb kann derselbe Messbetrag je nach Wohnort zu sehr unterschiedlichen Steuern führen. Eine Schätzung für Ihren Fall liefert der Grundsteuer-Rechner.

Wo der Messbetrag im Bescheid steht

Sie finden den Betrag an zwei Stellen. Zuerst im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, dort meist als „Steuermessbetrag“ bezeichnet. Später übernimmt ihn die Gemeinde in den Grundsteuerbescheid und weist ihn dort als Ausgangsgröße neben dem Hebesatz aus. In Ländern mit Flächenmodell, etwa Bayern, ergibt sich der Messbetrag nicht aus einem Wert, sondern aus den Äquivalenzbeträgen und der Grundsteuermesszahl.

Was bei einem falschen Messbetrag gilt

Halten Sie den Messbetrag für falsch, müssen Sie beim Finanzamt Einspruch gegen den Messbescheid einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat. Wie das geht, lesen Sie unter Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid.

Messbetrag selbst nachrechnen

Sie können den Messbetrag mit zwei Zahlen prüfen. Nehmen Sie den Grundsteuerwert aus Ihrem Grundsteuerwertbescheid und multiplizieren Sie ihn mit der Steuermesszahl, die im Messbescheid genannt ist. Weicht das Ergebnis vom festgesetzten Betrag ab, fragen Sie beim Finanzamt nach. Wundern Sie sich nicht über die geringe Höhe: Der Messbetrag liegt wegen der Promillerechnung meist im zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Bereich. Erst der Hebesatz macht daraus die tatsächliche Steuer, wie die Seite Wie hoch ist die Grundsteuer zeigt.

Achtung

Ein Widerspruch bei der Gemeinde ändert den Messbetrag nicht. Die Gemeinde ist an den Bescheid des Finanzamts gebunden und darf davon nicht abweichen.

Beispiel

Angenommen, der Grundsteuerwert Ihrer Wohnung liegt bei 300.000 Euro. Bei der Steuermesszahl von 0,31 Promille (§ 15 GrStG) ergibt sich ein Grundsteuermessbetrag von 93 Euro. Bei einem angenommenen Hebesatz von 450 Prozent zahlen Sie 418,50 Euro Grundsteuer im Jahr.

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