Äquivalenzbetrag
Der Äquivalenzbetrag ist im Flächenmodell, etwa in Bayern, das Produkt aus Grundstücks- oder Gebäudefläche und der gesetzlichen Äquivalenzzahl; er ersetzt dort den Grundsteuerwert als Rechengrundlage.
Der Äquivalenzbetrag ist eine Rechengröße aus dem Flächenmodell der Grundsteuer. Bayern hat sich mit diesem Modell vom Bundesmodell gelöst: Nicht der Wert eines Grundstücks bestimmt die Steuer, sondern allein die Fläche. Der Äquivalenzbetrag ergibt sich, indem die Fläche mit einer gesetzlichen Äquivalenzzahl multipliziert wird (Art. 3 BayGrStG).
Die Äquivalenzzahlen in Bayern
| Fläche | Äquivalenzzahl |
|---|---|
| Grund und Boden | 0,04 € je m² |
| Gebäudefläche (Wohn- oder Nutzfläche) | 0,50 € je m² |
Für sehr große Grundstücke sieht Art. 3 BayGrStG Ermäßigungen vor, etwa wenn die Bodenfläche das Zehnfache der Wohnfläche übersteigt.
Vom Äquivalenzbetrag zur Grundsteuer
Auf die Äquivalenzbeträge wendet das Finanzamt die Grundsteuermesszahl an. Sie beträgt 100 Prozent, für Wohnflächen ermäßigt 70 Prozent (Art. 4 BayGrStG). Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Darauf setzt die Gemeinde ihren Hebesatz. Beide Äquivalenzbeträge stehen im Bescheid des Finanzamts über die Äquivalenzbeträge und im Grundsteuermessbescheid. Sie gelten unverändert weiter, solange sich an den Flächen nichts ändert. Ein vollständiges Rechenbeispiel finden Sie unter Grundsteuer berechnen in Bayern.
Warum Bayern auf Flächen setzt
Das Flächenmodell soll einfach und dauerhaft stabil sein. Flächen ändern sich selten, deshalb entfällt eine regelmäßige Neubewertung, wie sie das Bundesmodell alle sieben Jahre vorsieht. Ihre Äquivalenzbeträge bleiben gleich, solange sich an Grundstück und Gebäude nichts ändert. Kritiker wenden ein, dass wertvolle und einfache Lagen dadurch gleich behandelt werden. Steigen kann die Steuer in Bayern trotzdem, allerdings nur über den Hebesatz der Gemeinde.
Äquivalenzbeträge außerhalb Bayerns
Auch Hamburg, Hessen und Niedersachsen rechnen flächenbasiert, ergänzen die Fläche aber um Lage- oder Faktorkomponenten. Der Begriff Äquivalenzbetrag taucht deshalb auch dort in Bescheiden auf. Die Einzelheiten erklären die Seiten zu Hamburg, Hessen und Niedersachsen.
Gut zu wissen
Im Flächenmodell zahlt eine einfache Wohnung genauso viel wie eine Luxuswohnung mit gleicher Fläche in derselben Gemeinde. Der Verkehrswert und der Bodenrichtwert spielen in Bayern für die Grundsteuer keine Rolle.
Beispiel
Angenommen, Ihr Einfamilienhaus in Bayern steht auf einem 600 Quadratmeter großen Grundstück und hat 140 Quadratmeter Wohnfläche. Die Äquivalenzbeträge betragen 24 Euro für den Boden (600 mal 0,04 Euro) und 70 Euro für das Gebäude (140 mal 0,50 Euro). Auf den Gebäudeanteil wird anschließend die ermäßigte Messzahl von 70 Prozent angewendet.