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Grundsteuer berechnen

Steuermesszahl

Begriff einfach erklärt · Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026

Kurz erklärt

Die Steuermesszahl ist ein gesetzlich festgelegter Promillesatz, mit dem der Grundsteuerwert multipliziert wird, um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten (§§ 14, 15 GrStG).

Die Steuermesszahl ist der zweite Baustein der Grundsteuerberechnung. Das Finanzamt multipliziert den Grundsteuerwert mit diesem Promillesatz und erhält so den Grundsteuermessbetrag. Die Höhe der Messzahl steht im Grundsteuergesetz. Weder Eigentümer noch Gemeinde können sie verändern.

Die Messzahlen im Bundesmodell

GrundstücksartSteuermesszahlRechtsgrundlage
Unbebaute Grundstücke0,34 ‰§ 15 GrStG
Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum)0,31 ‰§ 15 GrStG
Nichtwohngrundstücke (u. a. Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke)0,34 ‰§ 15 GrStG
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft0,55 ‰§ 14 GrStG

Die Werte gelten seit dem 1. Januar 2025 in den Ländern des Bundesmodells. Nachlesen können Sie sie direkt in § 15 GrStG.

Vor der Reform sah das Gesetz deutlich höhere Promillesätze vor. Das passte zu den sehr niedrigen Einheitswerten von 1964 und 1935. Mit den realistischeren Grundsteuerwerten ab 2025 hat der Gesetzgeber die Messzahlen stark gesenkt, damit die Steuerlast nicht im gleichen Maß steigt wie die Werte.

Ermäßigungen der Steuermesszahl

§ 15 GrStG sieht Abschläge vor. Die Messzahl sinkt um 25 Prozent bei gefördertem Wohnraum, etwa mit einer Förderzusage nach dem Wohnraumförderungsgesetz. Ebenfalls 25 Prozent Ermäßigung erhalten bestimmte gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften. Für Baudenkmäler gilt ein Abschlag von 10 Prozent. Die Ermäßigungen gibt es auf Antrag, in der Regel über Angaben in der Grundsteuererklärung.

Abweichungen in den Ländern

Sachsen und das Saarland nutzen das Bundesmodell, haben aber eigene, abweichende Messzahlen beschlossen. Details finden Sie auf den Seiten für Sachsen und das Saarland. Bayern rechnet ganz anders: Dort gilt eine Grundsteuermesszahl von 100 Prozent, für Wohnflächen ermäßigt auf 70 Prozent (Art. 4 BayGrStG). Wie das Flächenmodell funktioniert, zeigt die Seite Grundsteuer berechnen in Bayern.

Gut zu wissen

Ihre Grundsteuer ändert sich fast nie über die Steuermesszahl, denn sie ist gesetzlich fest. Steigt Ihre Grundsteuer, liegt das meist am Hebesatz der Gemeinde oder an einer Neubewertung.

Beispiel

Angenommen, Ihr Einfamilienhaus hat einen Grundsteuerwert von 250.000 Euro. Als Wohngrundstück gilt die Steuermesszahl von 0,31 Promille (§ 15 GrStG). Der Grundsteuermessbetrag beträgt damit 77,50 Euro.

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