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Grundsteuer berechnen

Grundsteuerwert

Begriff einfach erklärt · Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026

Kurz erklärt

Der Grundsteuerwert ist der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Wert eines Grundstücks, der seit dem 1. Januar 2025 im Bundesmodell die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer bildet.

Der Grundsteuerwert ist der Nachfolger des Einheitswerts. Das Finanzamt hat ihn erstmals auf den Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt. Seit dem 1. Januar 2025 bildet er im Bundesmodell die Grundlage der Grundsteuer (§ 266 BewG). Im Feststellungsbescheid stehen neben dem Wert auch die Grundstücksart und die Zurechnung, also die Frage, wem das Grundstück steuerlich zugeordnet ist (§ 219 BewG).

Wie das Finanzamt den Wert ermittelt

Bei unbebauten Grundstücken ist die Rechnung kurz: Fläche mal Bodenrichtwert (§ 247 BewG). Bei Wohngrundstücken nutzt das Bundesmodell ein vereinfachtes Ertragswertverfahren. Dabei fließen unter anderem Bodenrichtwert, Grundstücks- und Wohnfläche, Baujahr und eine gesetzlich pauschalierte Miete ein, nicht Ihre tatsächliche Miete. Für Geschäftsgrundstücke gilt ein Sachwertverfahren. Die Einzelheiten erklärt die Seite Grundsteuer berechnen im Bundesmodell.

Vom Grundsteuerwert zur Steuer

Der Grundsteuerwert ist keine Steuer. Er wird mit der Steuermesszahl multipliziert, daraus entsteht der Grundsteuermessbetrag. Auf diesen wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. Länder mit eigenen Modellen wie Bayern oder Baden-Württemberg verwenden keinen Grundsteuerwert im Sinne des Bundesmodells, sondern eigene Rechengrößen.

Wie lange der Wert gilt

Grundsteuerwerte werden in Zeitabständen von sieben Jahren allgemein neu festgestellt (§ 221 BewG). Nach der ersten Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 steht die nächste damit auf den 1. Januar 2029 an. Ändert sich Ihr Grundstück vorher deutlich, etwa durch einen Anbau, kommt es zu einer Wertfortschreibung.

Den eigenen Wert prüfen

Der Grundsteuerwert beruht auf den Angaben aus Ihrer Grundsteuererklärung und den Daten des Finanzamts. Prüfen Sie im Bescheid vor allem die Grundstücksfläche, die Wohnfläche, das Baujahr und die Grundstücksart. Fehler bei diesen Basisdaten wirken sich direkt auf die Steuer aus und lassen sich mit Belegen gut nachweisen.

Achtung

Prüfen Sie den Grundsteuerwertbescheid genau, denn er bindet alle folgenden Bescheide. Gegen Fehler hilft nur ein Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat. Hinweise finden Sie unter Grundsteuer falsch berechnet.

Beispiel

Angenommen, Ihr unbebautes Grundstück ist 500 Quadratmeter groß und der Bodenrichtwert liegt bei 200 Euro je Quadratmeter. Der Grundsteuerwert beträgt dann 100.000 Euro (§ 247 BewG). Bei bebauten Grundstücken kommen weitere Faktoren wie Baujahr und Wohnfläche hinzu.

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