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Grundsteuer berechnen

Wertfortschreibung

Begriff einfach erklärt · Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026

Kurz erklärt

Die Wertfortschreibung ist die Neufeststellung des Grundsteuerwerts zwischen zwei Hauptfeststellungen, wenn der Wert um mehr als 15.000 Euro vom zuletzt festgestellten Wert abweicht (§ 222 BewG).

Grundsteuerwerte gelten grundsätzlich für sieben Jahre. Ändert sich Ihr Grundstück zwischenzeitlich deutlich, wartet das Finanzamt aber nicht bis zur nächsten Hauptfeststellung. Es stellt den Grundsteuerwert dann vorzeitig neu fest. Diese Neufeststellung heißt Wertfortschreibung (§ 222 BewG).

Wann es zur Wertfortschreibung kommt

Die Grenze steht im Gesetz: Der neue Wert muss vom zuletzt festgestellten Wert um mehr als 15.000 Euro nach oben oder unten abweichen. Typische Auslöser sind ein Anbau, ein Neubau auf einem bisher unbebauten Grundstück, ein Abriss oder eine geänderte Nutzung. Reine Marktpreisschwankungen lösen dagegen in der Regel keine Wertfortschreibung aus, sie fließen erst in die nächste Hauptfeststellung ein.

Das Finanzamt führt die Fortschreibung durch, sobald es von den Voraussetzungen erfährt, etwa durch Ihre Anzeige, eine Baugenehmigung oder eine Kontrollmitteilung. Es wartet damit nicht bis zur nächsten Hauptfeststellung. Maßgeblich sind die Verhältnisse zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres.

Der Begriff stammt aus dem Bundesmodell. In Ländern mit Flächenmodell, etwa Bayern, gibt es keinen Grundsteuerwert. Änderungen an Grundstück oder Gebäude wirken sich dort über neue Flächenangaben und angepasste Äquivalenzbeträge aus.

Art- und Zurechnungsfortschreibung

§ 222 BewG kennt zwei weitere Fortschreibungen. Die Artfortschreibung greift, wenn sich die Grundstücksart ändert, etwa vom unbebauten Grundstück zum Einfamilienhaus. Die Zurechnungsfortschreibung ordnet das Grundstück einem neuen Eigentümer zu, zum Beispiel nach einem Eigentümerwechsel oder einer Erbschaft. Alle Fortschreibungen wirken auf den Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt. Für die Jahre davor bleibt der bisher festgestellte Wert maßgeblich.

Ihre Pflichten als Eigentümer

Bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt anzeigen. Welche Fristen und Formulare gelten, erklärt die Seite Grundsteuer-Änderungsanzeige. Nach der Fortschreibung erhalten Sie einen neuen Grundsteuerwertbescheid, danach einen neuen Grundsteuermessbescheid und schließlich einen angepassten Bescheid der Gemeinde.

Gut zu wissen

Die Wertfortschreibung wirkt in beide Richtungen. Wer ein Gebäude abreißt oder verkleinert, kann von einem niedrigeren Grundsteuerwert profitieren. Auch dafür ist die Anzeige beim Finanzamt der erste Schritt.

Beispiel

Angenommen, Sie bauen 2026 ein Dachgeschoss aus und der Grundsteuerwert Ihres Hauses steigt dadurch von 240.000 auf 260.000 Euro. Die Abweichung von 20.000 Euro liegt über der Grenze von 15.000 Euro (§ 222 BewG). Das Finanzamt stellt den Wert deshalb zum 1. Januar 2027 neu fest.

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