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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in München 2026

München, Landeshauptstadt · Bayern · 1.505.005 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in München beträgt 2026 824 Prozent. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Bayern (358 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2026

824 %

= unverändert

Quelle: Landeshauptstadt München, Grundsteuer (aktuell 824 %, Stand Juli 2026)

Grundsteuer A · 2026

824 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in München

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2026 824 % 824 % Landeshauptstadt München, Grundsteuer (aktuell 824 %, Stand Juli 2026)
2025 824 % 824 % Landeshauptstadt München, Grundsteuer (Hebesatz 824 % ab 01.01.2025, gilt für A und B)
2024 535 % 535 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 535 % 535 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in München

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B München (2026)824 %
Grundsteuer pro Jahr412,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)103,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

München im Vergleich

München824 %
München, Landeshauptstadt (Ø)824 %
Bayern (Ø)358 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Unterföhring 8 km 250 %
Unterhaching 9 km 280 %
Neuried 10 km 330 %
Pullach i.Isartal 10 km 225 %
Ottobrunn 10 km 340 %
Neubiberg 10 km 320 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in München

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 824 Prozent (Stand 2026). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 824 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Bayern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Bayern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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