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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer-Viewer Sachsen: so nutzen Sie das amtliche Portal

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026

Kurz erklärt

Das Grundsteuerportal Sachsen des Landesamts für Steuern und Finanzen zeigt Flurstücksinformationen für die Grundsteuer: Gemeinde, Gemarkung, Flurstücksnummer, Lagebezeichnung, amtliche Fläche, Bodenrichtwert und Ertragsmesszahl. Das Portal ist nach Jahrgängen von 2022 bis 2026 gegliedert. Für die Feststellung auf den 1. Januar 2022 gilt der Jahrgang 2022.

So gehen Sie vor

  1. Öffnen Sie das Grundsteuerportal Sachsen über finanzamt.sachsen.de.
  2. Wählen Sie den passenden Jahrgang, für die Hauptfeststellung den Jahrgang 2022.
  3. Suchen Sie Ihr Flurstück in der Karte.
  4. Lesen Sie Fläche, Bodenrichtwert und Ertragsmesszahl ab und prüfen Sie die Nutzungsangaben.

Was Sie dort sehen

Das Portal zeigt je Flurstück Gemeinde, Gemarkung, Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, Lagebezeichnung, amtliche Fläche, Bodenrichtwert und Ertragsmesszahl. Es ist nach Jahrgängen gegliedert; die Fassung 2026 gilt ausdrücklich nicht für eine Feststellungserklärung auf den 1. Januar 2022, dafür bleibt der Jahrgang 2022 maßgeblich. Sachsen rechnet nach dem Bundesmodell, allerdings mit eigenen Steuermesszahlen. Die Angaben zur tatsächlichen Nutzung sind laut Landesamt oft nicht aktuell und sollten geprüft werden.

Was das Portal nicht zeigt

Hebesatz, Grundsteuerwert und Jahresbetrag nennt das Portal nicht. Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie im Hebesatz-Finder, eine Schätzung Ihres Betrags liefert der Grundsteuer-Rechner. Die Hebesätze der sächsischen Kommunen bündelt unsere Landesseite.

Häufige Fragen

Für die Feststellungserklärung und die Kontrolle der laufenden Bescheide gilt der Jahrgang 2022, denn die Hauptfeststellung erfolgte auf den 1. Januar 2022. Die späteren Jahrgänge bis 2026 zeigen aktualisierte Flurstücksinformationen, etwa nach Vermessungen. Das Landesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht für die Erklärung auf 2022 gedacht sind.

Nur eingeschränkt. Das Landesamt für Steuern und Finanzen weist darauf hin, dass die Angaben zur tatsächlichen Nutzung im Portal oft nicht aktuell sind. Prüfen Sie diese Angaben deshalb kritisch und melden Sie Abweichungen gegebenenfalls Ihrem Finanzamt, statt sie ungeprüft zu übernehmen.

Im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Sachsen unter boris.sachsen.de. Es wird vom Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen betrieben und zeigt die Werte der Gutachterausschüsse für verschiedene Jahre. Für die Grundsteuer bleibt aber der im Grundsteuerportal hinterlegte Wert zum 1. Januar 2022 maßgeblich. Beide Angebote sind kostenlos nutzbar.

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