Grundsteuer-Viewer Schleswig-Holstein: so nutzen Sie das amtliche Portal
Schleswig-Holstein bündelt die Daten für die Grundsteuer im Digitalen Atlas Nord. Das Themenportal zeigt Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 sowie Grundstücksdaten wie Gemarkung, Flur, Flurstück und amtliche Fläche. Betrieben wird es vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein. Der Abruf ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.
So gehen Sie vor
- Öffnen Sie das Grundsteuerportal im Digitalen Atlas Nord über den Link oben.
- Geben Sie in der Suche Ihre Adresse oder die Flurstücksnummer ein.
- Klicken Sie auf der Karte auf Ihr Flurstück.
- Lesen Sie Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und amtliche Fläche ab.
- Notieren Sie den angezeigten Bodenrichtwert zum Stichtag 1. Januar 2022.
Was Sie dort sehen
Das Portal kombiniert die Liegenschaftskarte mit den Bodenrichtwerten, die die Gutachterausschüsse für Grundsteuerzwecke zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt haben. Zu jedem Flurstück sehen Sie Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und die amtliche Fläche in Quadratmetern. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen hält der Digitale Atlas Nord ein eigenes Themenportal mit Ertragsmesszahlen bereit. Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell.
Was das Portal nicht zeigt
Das Portal zeigt weder den Hebesatz Ihrer Gemeinde noch den Betrag, den Sie tatsächlich zahlen. Auch der Grundsteuerwert aus Ihrem Bescheid lässt sich dort nicht abrufen. Den aktuellen Hebesatz finden Sie in unserem Hebesatz-Finder, Ihren Jahresbetrag schätzen Sie mit dem Grundsteuer-Rechner. Eine Übersicht der Hebesätze im Land bietet unsere Seite Grundsteuer in Schleswig-Holstein.
Häufige Fragen
Ja. Der Abruf der Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten im Digitalen Atlas Nord ist kostenlos und ohne Registrierung möglich. Sie benötigen nur einen Browser. Das Portal wird vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein betrieben und speist sich aus amtlichen Daten des Liegenschaftskatasters und der Gutachterausschüsse.
Die neue Grundsteuer beruht auf einer Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022. Alle Grundsteuerwerte wurden auf diesen Tag ermittelt. Deshalb stellt das Portal die Bodenrichtwerte bereit, die zu diesem Stichtag galten. Spätere Marktentwicklungen ändern an der aktuellen Feststellung nichts, sie fließen erst in eine künftige Hauptfeststellung ein.
Vor allem zur Kontrolle. Mit den amtlichen Flurstücksdaten prüfen Sie, ob Fläche und Bodenrichtwert in Ihrem Bescheid stimmen. Außerdem liefern die Daten die Grundlage für eine Änderungsanzeige, etwa nach einem Anbau, einem Abriss oder einer Teilung des Grundstücks. Bei Unstimmigkeiten hilft das Finanzamt weiter.