Grundsteuer-Viewer Bremen: so nutzen Sie das amtliche Portal
Bremen betreibt keinen eigenen Grundsteuer-Viewer, stellt die nötigen Grundstücksdaten aber im Flurstücksviewer Bremen bereit. Die Webanwendung des Landesamts GeoInformation Bremen zeigt Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Fläche für Bremen und Bremerhaven. Bodenrichtwerte ruft Bremen über das gemeinsame Bodenrichtwertsystem mit Niedersachsen ab.
So gehen Sie vor
- Öffnen Sie den Flurstücksviewer Bremen im Geoportal des Landes.
- Suchen Sie nach Ihrer Adresse oder navigieren Sie in der Karte zu Ihrem Grundstück.
- Klicken Sie das Flurstück an und lesen Sie Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Fläche ab.
- Für Bodenrichtwerte wechseln Sie in das Bodenrichtwertsystem, das Niedersachsen und Bremen gemeinsam nutzen.
Was Sie dort sehen
Der Flurstücksviewer zeigt die Liegenschaftskarte mit Gemarkungen, Fluren und Flurstücken der Städte Bremen und Bremerhaven. Zu jedem Flurstück erhalten Sie die Katasterbezeichnung und die Fläche. Die Bodenrichtwerte, die Bremen für das Bundesmodell braucht, liegen nicht im Flurstücksviewer, sondern im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NI, das Niedersachsen und Bremen gemeinsam betreiben.
Was das Portal nicht zeigt
Hebesatz, Grundsteuerwert und Jahresbetrag zeigt der Flurstücksviewer nicht. Für steuerliche Fragen verweist das Landesamt an die Finanzverwaltung. Den Hebesatz Ihrer Stadt finden Sie im Hebesatz-Finder, eine Schätzung Ihres Betrags liefert der Grundsteuer-Rechner. Die Hebesätze für Bremen und Bremerhaven zeigt unsere Bremen-Seite.
Häufige Fragen
Bremen ist ein kleines Land und rechnet nach dem Bundesmodell. Die benötigten Daten verteilen sich auf zwei bestehende Angebote: Katasterdaten liefert der Flurstücksviewer des Landesamts GeoInformation Bremen, Bodenrichtwerte das gemeinsam mit Niedersachsen betriebene System BORIS.NI. Ein eigenes Grundsteuerportal war deshalb nicht nötig.
Über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NI, das Niedersachsen und Bremen gemeinsam nutzen. Es ist über das Portal Immobilienmarkt.NI des niedersächsischen Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung erreichbar und kostenlos. Für die Grundsteuer zählt der Wert zum Stichtag 1. Januar 2022. Die Abfrage ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.
Für Kontrolle und Änderungsanzeige sind vor allem Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und die Fläche wichtig. Mit diesen Angaben prüfen Sie, ob Ihr Grundsteuermessbescheid das richtige Grundstück mit der richtigen Fläche erfasst. Bei baulichen Fragen, etwa zum Baujahr, hilft die Finanzverwaltung weiter.