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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer-Viewer Brandenburg: so nutzen Sie das amtliche Portal

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026

Kurz erklärt

Brandenburg hatte mit dem Informationsportal Grundstücksdaten ein eigenes Grundsteuerportal. Es wurde zum 31. Dezember 2025 eingestellt, weil die Abgabefrist der Erklärungen lange abgelaufen war. Bodenrichtwerte rufen Sie weiterhin kostenlos über BORIS Land Brandenburg ab, aktuelle Informationen der Finanzämter bündelt die Themenseite finanzamt.brandenburg.de.

So gehen Sie vor

  1. Öffnen Sie BORIS Land Brandenburg über boris.brandenburg.de.
  2. Suchen Sie Ihre Adresse oder Ihr Flurstück in der Karte.
  3. Wählen Sie den gewünschten Stichtag, für die Hauptfeststellung den 1. Januar 2022.
  4. Rufen Sie die kostenlose amtliche Bodenrichtwertauskunft als PDF ab.

Was Sie dort sehen

BORIS Land Brandenburg ist das Bodenrichtwertinformationssystem der brandenburgischen Gutachterausschüsse. Sie sehen aktuelle und historische Bodenrichtwerte und können eine amtliche Auskunft als PDF kostenlos herunterladen. Das frühere Informationsportal Grundstücksdaten, das Flurstücksdaten, Bodenrichtwert und Ertragsmesszahl für die Erklärung bündelte, ist seit dem 31. Dezember 2025 abgeschaltet. Brandenburg rechnet nach dem Bundesmodell.

Was das Portal nicht zeigt

Eine gebündelte Flurstücksauskunft eigens für die Grundsteuer gibt es in Brandenburg nicht mehr. Für Katasterdaten sind die Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Hebesatz und Jahresbetrag zeigt auch BORIS nicht: Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie im Hebesatz-Finder, eine Schätzung liefert der Grundsteuer-Rechner. Hebesätze im Land sammelt unsere Landesseite.

Häufige Fragen

Nein. Die brandenburgische Finanzverwaltung hat den Webservice zum 31. Dezember 2025 eingestellt, weil die Abgabefrist für die Erklärungen lange vorbei war. Die Adresse ist seither nicht mehr erreichbar. Wer heute Grundstücksdaten braucht, nutzt BORIS für Bodenrichtwerte und wendet sich für Katasterdaten an die Katasterbehörde.

Im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Land Brandenburg unter boris.brandenburg.de. Dort stellen die Gutachterausschüsse aktuelle und historische Werte kostenfrei bereit, einschließlich einer amtlichen Bodenrichtwertauskunft als PDF. Für die laufende Feststellung der Grundsteuer zählt der Wert zum Stichtag 1. Januar 2022. Die Abfrage funktioniert ohne Registrierung direkt im Browser.

Auf der Themenseite der Finanzämter unter finanzamt.brandenburg.de. Dort finden Sie Informationen für Eigentümer, Formulare und Hinweise zur elektronischen Abgabe über ELSTER, außerdem einen SteuerChatBot für häufige Fragen. Für Fragen zum eigenen Bescheid ist das zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Halten Sie dafür Ihr Aktenzeichen bereit.

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