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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer-Viewer Bayern: so nutzen Sie das amtliche Portal

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026

Kurz erklärt

Bayern erhebt die Grundsteuer nach einem reinen Flächenmodell. Einen Bodenrichtwert brauchen Eigentümer nicht, wohl aber die amtliche Fläche ihres Flurstücks. Diese zeigt der BayernAtlas, das Kartenportal der bayerischen Vermessungsverwaltung. Ergänzende Informationen und Ausfüllhilfen bietet das Bayerische Landesamt für Steuern unter grundsteuer.bayern.de.

So gehen Sie vor

  1. Öffnen Sie den BayernAtlas unter atlas.bayern.de.
  2. Suchen Sie Ihre Adresse über die Suchleiste.
  3. Blenden Sie die Flurstücksgrenzen über die Kartenauswahl ein.
  4. Klicken Sie Ihr Flurstück an und notieren Sie Flurstücksnummer und Fläche.

Was Sie dort sehen

Der BayernAtlas zeigt die amtlichen Karten Bayerns, darunter die Flurkarte mit Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern. Damit lässt sich die Grundstücksfläche ermitteln, aus der das bayerische Flächenmodell zusammen mit den Gebäudeflächen die Äquivalenzbeträge bildet. Bodenrichtwerte sind für die bayerische Grundsteuer nicht nötig; wer sie aus anderen Gründen sucht, findet sie über das zentrale Landesportal bodenrichtwerte.bayern.de, das noch nicht für alle Landkreise freigeschaltet ist.

Was das Portal nicht zeigt

Wohn- und Nutzflächen der Gebäude stehen nicht im BayernAtlas, sie stammen aus Ihren Bauunterlagen. Auch Hebesatz und Jahresbetrag fehlen. Den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt der Hebesatz-Finder, eine Schätzung liefert der Grundsteuer-Rechner. Die Hebesätze der bayerischen Gemeinden sammelt unsere Landesseite.

Häufige Fragen

Nein. Bayern ist das einzige Land mit einem reinen Flächenmodell. Für die Berechnung zählen die Fläche des Grundstücks, die Flächen der Gebäude und deren Nutzung, nicht der Wert des Bodens. Bodenrichtwerte spielen daher, anders als im Bundesmodell, für die bayerische Grundsteuer keine Rolle.

Auf grundsteuer.bayern.de, dem Informationsportal des Bayerischen Landesamts für Steuern. Dort finden Sie Erläuterungen zum Flächenmodell, Formulare, Videos und Antworten auf häufige Fragen. Für Kartendaten wie Flurstücksgrenzen und Flächen verweist das Landesamt auf den BayernAtlas. Bei Fragen zum eigenen Bescheid hilft das zuständige Finanzamt weiter.

Ja. Der BayernAtlas ist frei zugänglich und wird vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung betrieben. Die Ansicht der Flurkarte mit Flurstücksnummern und Grenzen kostet nichts. Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind dagegen ein eigenes Produkt der Vermessungsämter und können Gebühren auslösen.

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