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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer-Viewer Nordrhein-Westfalen: so nutzen Sie das amtliche Portal

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026

Kurz erklärt

Das Grundsteuerportal der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bündelt unter grundsteuer-geodaten.nrw.de die Geodaten für die Grundsteuer. Nach Eingabe von Adresse oder Flurstück sehen Sie Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück, amtliche Fläche und Bodenrichtwert. Das Angebot deckt Grundstücke der Grundsteuer B und land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab.

So gehen Sie vor

  1. Rufen Sie grundsteuer-geodaten.nrw.de auf.
  2. Geben Sie Ihre Adresse oder das Flurstückskennzeichen in die Suche ein.
  3. Klicken Sie auf der Karte auf Ihr Flurstück.
  4. Öffnen Sie den Datenauszug mit Gemarkung, Flur, Flurstück, amtlicher Fläche und Bodenrichtwert.

Was Sie dort sehen

Das Portal zeigt eine digitale Karte mit Flurstücken und Gebäuden. Nach einem Klick auf das Flurstück erhalten Sie einen Auszug mit Gemeinde, Gemarkung, Gemarkungsnummer, Flur, Flurstückszähler und Flurstücksnenner, amtlicher Fläche und Bodenrichtwert. Neben Wohngrundstücken (Grundsteuer B) deckt das Portal auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) ab. Anleitungen, Videos und ein Chatbot helfen bei Fragen.

Was das Portal nicht zeigt

Der Hebesatz Ihrer Stadt oder Gemeinde und der Jahresbetrag fehlen im Portal. NRW rechnet nach dem Bundesmodell, den Betrag bestimmt am Ende der kommunale Hebesatz. Diesen finden Sie im Hebesatz-Finder, eine Schätzung liefert der Grundsteuer-Rechner. Die Hebesätze aller NRW-Kommunen sammelt unsere Landesseite.

Häufige Fragen

Ja. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen stellt das Geodatenportal kostenlos und ohne Anmeldung bereit. Die Daten stammen aus dem Liegenschaftskataster, der Bodenschätzung und von den Gutachterausschüssen. Sie können die Auszüge zu Ihrem Flurstück direkt im Browser einsehen. Auch Anleitungen, Videos und der Chatbot kosten nichts.

Für die aktuelle Feststellung der Grundsteuerwerte gilt der Hauptfeststellungsstichtag 1. Januar 2022. Das Portal wurde für die Erklärungen auf diesen Stichtag aufgebaut. Prüfen Sie beim Abruf, auf welchen Stichtag sich der angezeigte Bodenrichtwert bezieht, bevor Sie ihn mit Ihrem Bescheid vergleichen.

Versuchen Sie es statt mit der Adresse mit dem Flurstückskennzeichen, das in Ihren Grundstücksunterlagen oder im Grundbuchauszug steht. Hilft das nicht, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder an das Katasteramt Ihres Kreises. Das Portal bietet zudem Anleitungen und einen Chatbot für häufige Probleme.

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