Grundsteuer-Viewer Rheinland-Pfalz: so nutzen Sie das amtliche Portal
Rheinland-Pfalz stellt die Geobasisdaten für die Grundsteuer über maps.rlp.de bereit. Der Kartenviewer des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation zeigt die Liegenschaftskarte mit Flurstücken und einen eigenen Viewer mit Bodenrichtwerten. Dort finden Sie Gemarkung, Flur, Flurstück, amtliche Fläche und den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks.
So gehen Sie vor
- Öffnen Sie maps.rlp.de in Ihrem Browser.
- Starten Sie den Viewer Bodenrichtwerte oder blenden Sie die Liegenschaftskarte ein.
- Suchen Sie Ihre Adresse über die Suchleiste.
- Klicken Sie Ihr Flurstück an und lesen Sie Katasterdaten und Bodenrichtwert ab.
Was Sie dort sehen
maps.rlp.de ist der Viewer für die frei zugänglichen Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Sie sehen Luftbilder, topographische Karten und die Liegenschaftskarte mit Gemarkung, Flur, Flurstück und amtlicher Fläche. Ein eigener Themen-Viewer zeigt die zonalen Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse. Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell, dafür sind Fläche und Bodenrichtwert die zentralen Grundstücksdaten.
Was das Portal nicht zeigt
Hebesatz, Grundsteuerwert und Jahresbetrag zeigt maps.rlp.de nicht. Den Hebesatz Ihrer Verbandsgemeinde oder Stadt finden Sie im Hebesatz-Finder, eine Schätzung Ihres Betrags liefert der Grundsteuer-Rechner. Die Hebesätze aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz bündelt unsere Landesseite.
Häufige Fragen
Ja. Der Viewer zeigt die frei zugänglichen amtlichen Geobasisdaten von Rheinland-Pfalz kostenlos und ohne Anmeldung, darunter die Liegenschaftskarte und die Bodenrichtwerte. Betreiber ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation. Kostenpflichtig sind nur bestimmte amtliche Auszüge und Produkte, die über andere Wege bestellt werden.
maps.rlp.de ist der Kartenviewer, in dem Sie Daten direkt ansehen, etwa Flurstücke und Bodenrichtwerte. Das GeoPortal RLP ist dagegen ein Suchportal für Geodatendienste des Landes. Für die Grundsteuer reicht in aller Regel maps.rlp.de mit dem Bodenrichtwerte-Viewer aus. Beide Angebote betreibt die Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes.
Für die aktuelle Feststellung der Grundsteuerwerte gilt der Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungsstichtag 1. Januar 2022. Achten Sie im Viewer darauf, welchen Stichtag die angezeigte Bodenrichtwertzone hat. Neuere Werte sind für Kauf oder Verkauf interessant, ändern aber nichts an der laufenden Feststellung.