Grundsteuer-Viewer Thüringen: so nutzen Sie das amtliche Portal
Der Grundsteuer Viewer Thüringen des Thüringer Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation zeigt die Daten, die Eigentümer für die Grundsteuer brauchen: Flurstücksangaben mit amtlicher Fläche und die Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungsstichtag 1. Januar 2022. Die Nutzung ist kostenlos, gesucht wird einfach über die Adresse.
So gehen Sie vor
- Öffnen Sie den Grundsteuer Viewer über thueringenviewer.thueringen.de.
- Geben Sie Ihre Adresse in die Suche ein.
- Klicken Sie Ihr Flurstück in der Karte an.
- Lesen Sie Flurstücksnummer, Fläche und Bodenrichtwert ab.
Was Sie dort sehen
Der Viewer ist ein Themenzugang des Thüringen Viewers. Er zeigt die Liegenschaftskarte mit Gemarkung, Flur, Flurstück und amtlicher Fläche sowie die flurstücksbezogenen Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungsstichtag 1. Januar 2022. Bodenrichtwerte anderer Stichtage veröffentlichen die Thüringer Gutachterausschüsse im Informationssystem BORIS-TH. Thüringen rechnet nach dem Bundesmodell.
Was das Portal nicht zeigt
Wohnfläche, Baujahr und andere Gebäudedaten zeigt der Viewer nicht, ebenso wenig Hebesatz oder Jahresbetrag. Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie im Hebesatz-Finder, eine Schätzung Ihres Betrags liefert der Grundsteuer-Rechner. Die Hebesätze der Thüringer Kommunen bündelt unsere Landesseite.
Häufige Fragen
Ja. Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation stellt den Viewer kostenlos und ohne Anmeldung bereit. Über die Adresssuche gelangen Sie mit wenigen Klicks zu den Daten Ihres Flurstücks. Der Viewer gehört zur Familie des Thüringen Viewers, dem allgemeinen Kartenportal des Landes.
Die flurstücksbezogenen Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungsstichtag 1. Januar 2022, also die Werte, die in die aktuelle Bewertung eingeflossen sind. Bodenrichtwerte zu anderen Stichtagen finden Sie im Informationssystem BORIS-TH der Thüringer Gutachterausschüsse oder bundesweit in BORIS-D. Für die Kontrolle Ihres Bescheids zählt allein der Wert zum 1. Januar 2022.
Vor allem zur Kontrolle Ihres Grundsteuermessbescheids und als Datenquelle für eine Änderungsanzeige. Mit Fläche und Bodenrichtwert aus dem Viewer prüfen Sie, ob das Finanzamt von den richtigen Grundstücksdaten ausgegangen ist. Bei Abweichungen sollten Sie das Finanzamt ansprechen. Gegen einen fehlerhaften Bescheid können Sie innerhalb der Frist Einspruch einlegen.