Grundsteuer-Rechner: Ihr Jahresbetrag in 30 Sekunden
Steht auf dem Grundsteuermessbescheid Ihres Finanzamts.
Wo finde ich den Messbetrag?
Nehmen Sie den Bescheid mit dem Titel „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag". Der Messbetrag steht in der Betragsübersicht, meist unter „festgesetzter Grundsteuermessbetrag". Es ist ein kleiner Betrag in Euro, nicht der Grundsteuerwert.
Bitte geben Sie einen Betrag ein, zum Beispiel 51,32.
Wir setzen automatisch den aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde ein.
Das Bundesland bestimmt das Berechnungsmodell.
So rechnet der Rechner
Die Grundsteuer folgt einer festen Formel: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz der Gemeinde. Ein Messbetrag von 51,32 Euro und ein Hebesatz von 450 Prozent ergeben zum Beispiel 230,94 Euro im Jahr. Diese Route ist mathematisch exakt.
Ohne Messbetrag schätzt der Rechner nach dem Modell Ihres Bundeslandes. Dafür braucht er je nach Modell die Grundstücksfläche, die Wohnfläche, den Bodenrichtwert oder den Grundsteuerwert aus Ihrem Bescheid. Jede Schätzung ist deutlich als Schätzung gekennzeichnet. Ihr tatsächlicher Betrag steht in Ihrem Grundsteuerbescheid.
Gut zu wissen
Der Rechner zeigt neben dem Jahresbetrag auch die vier Quartalsraten mit den gesetzlichen Fälligkeitsterminen. Mehr dazu auf der Seite Fälligkeit der Grundsteuer.
Sechs Modelle, ein Rechner
Seit 2025 berechnen die Bundesländer die Grundsteuer unterschiedlich. Der Rechner kennt alle Modelle. Die Details je Land lesen Sie in der Silo-Übersicht So berechnen Sie die Grundsteuer mit eigenen Seiten für das Bundesmodell, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.
Häufige Fragen
Mit dem Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Bescheid ist das Ergebnis exakt: Messbetrag mal Hebesatz ist die gesetzliche Formel. Ohne Messbetrag zeigt der Rechner eine Schätzung, die von Ihrem tatsächlichen Bescheid abweichen kann.
Auf dem Grundsteuermessbescheid Ihres Finanzamts. Er steht meist oben in der Betragsübersicht und ist ein kleiner Euro-Betrag, zum Beispiel 51,32 Euro. Nicht verwechseln mit dem Grundsteuerwert, der deutlich höher ist.
Nein. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser, nur die Gemeinde-Suche fragt unsere Hebesatz-Daten ab. Ihre Beträge und Flächen werden nicht gespeichert.
Weil jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz festsetzt. Der Rechner holt automatisch den aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde aus unserer Datenbank, mit Quelle und Jahr.
Ja. Die Route mit Messbetrag funktioniert überall gleich. Die Schätzung berücksichtigt das Modell Ihres Bundeslandes: Bundesmodell, Flächenmodell in Bayern, Wohnlagemodell in Hamburg, Flächen-Faktor-Modell in Hessen, Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen und das Bodenwertmodell in Baden-Württemberg.
Die Grundsteuer ist in vier Raten fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Rechner zeigt Ihnen die Quartalsbeträge direkt an.