Grundsteuerbescheid in 5 Minuten prüfen: Checkliste mit 7 Punkten
Prüfen Sie sieben Punkte: Adressat und Objekt, Grundsteuerwert, Messbetrag, Hebesatz, Rechenweg, berücksichtigte Änderungen sowie Frist und Rechtsbehelf. Sie brauchen dafür den Grundsteuerbescheid der Gemeinde und die beiden Bescheide des Finanzamts. Fehler im Grundsteuerwert klären Sie mit dem Finanzamt, Fehler beim Hebesatz mit der Gemeinde.
Hinter Ihrer Grundsteuer stehen drei Bescheide, die aufeinander aufbauen: Das Finanzamt stellt zuerst den Grundsteuerwert fest, berechnet daraus den Messbetrag und die Gemeinde wendet zum Schluss ihren Hebesatz an. Ein Fehler auf einer frühen Stufe zieht sich deshalb bis in die Zahlungsaufforderung durch. Für die Prüfung brauchen Sie alle drei Dokumente: den Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde sowie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts. Legen Sie die Bescheide nebeneinander und gehen Sie die folgenden sieben Punkte durch. Mehr als fünf Minuten dauert das in der Regel nicht.
Punkt 1: Adressat, Objekt und Aktenzeichen
Stimmen Ihr Name, die Anschrift und die Bezeichnung des Grundstücks? Passen Aktenzeichen beziehungsweise Steuernummer auf allen drei Bescheiden zusammen? Verwechslungen kommen vor, etwa bei mehreren Flurstücken, nach einer Erbschaft oder wenn Miteigentümer eingetragen sind.
Wenn etwas nicht stimmt: Weisen Sie die ausstellende Behörde schriftlich auf den Fehler hin und bitten Sie um Berichtigung. Bei Fragen rund um die Person des Eigentümers, etwa nach Kauf oder Erbfall, hilft die Seite zum Eigentümerwechsel.
Punkt 2: Grundsteuerwert kontrollieren
Der Grundsteuerwert steht im Bescheid des Finanzamts. Prüfen Sie die Ausgangsdaten, die dort aufgeführt sind: Grundstücksfläche, Wohnfläche, Baujahr, Bodenrichtwert und Grundstücksart. Typische Fehlerquellen sind Zahlendreher bei der Fläche, eine falsche Bodenrichtwertzone oder eine überholte Nutzung, etwa wenn ein längst abgerissenes Nebengebäude noch mitzählt.
Wenn etwas nicht stimmt: Der Fehler liegt beim Finanzamt, nicht bei der Gemeinde. Läuft die Frist noch, legen Sie Einspruch ein. Ist der Bescheid älter, fragen Sie beim Finanzamt nach einer Änderungsmöglichkeit. Details erklärt die Seite Grundsteuer falsch berechnet.
Punkt 3: Messbetrag nachvollziehen
Grundsteuerwert mal Steuermesszahl ergibt den Grundsteuermessbetrag. Die Steuermesszahl ist ein gesetzlich festgelegter Promillesatz, der je nach Grundstücksart und Bundesland unterschiedlich ausfällt. Vergleichen Sie den Messbetrag im Gemeindebescheid mit dem Messbescheid des Finanzamts. Beide Zahlen müssen exakt übereinstimmen.
Wenn etwas nicht stimmt: Weicht der Gemeindebescheid vom Messbescheid ab, liegt der Fehler bei der Gemeinde. Das kommt selten vor, ist aber schnell zu belegen.
Punkt 4: Hebesatz vergleichen
Der Hebesatz ist der Prozentsatz, mit dem Ihre Gemeinde den Messbetrag multipliziert. Prüfen Sie, ob der angesetzte Satz dem aktuell beschlossenen Hebesatz Ihrer Gemeinde entspricht. Zum schnellen Abgleich dient der Hebesatz-Finder. Achten Sie auch auf die Steuerart: Für Land- und Forstwirtschaft gilt die Grundsteuer A, für baureife unbebaute Grundstücke kann ein gesonderter Hebesatz (Grundsteuer C) gelten.
Wenn etwas nicht stimmt: Wenden Sie sich an das Steueramt Ihrer Gemeinde und nennen Sie die Quelle des richtigen Hebesatzes, etwa die Hebesatzsatzung oder die Bekanntmachung im Amtsblatt.
Punkt 5: Rechenweg nachrechnen
Messbetrag mal Hebesatz ergibt die Jahresgrundsteuer. Ein Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 Euro und einem angenommenen Hebesatz von 450 Prozent sind das 450 Euro im Jahr. Prüfen Sie außerdem, ob die im Bescheid genannten Teilbeträge zusammen den Jahresbetrag ergeben. Fällig ist die Grundsteuer zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (Quelle: § 28 GrStG).
Wenn etwas nicht stimmt: Rechenfehler meldet man formlos dem Steueramt der Gemeinde.
Punkt 6: Sind Änderungen berücksichtigt?
Haben Sie angebaut, abgerissen, geteilt oder wurde geerbt oder verkauft? Solche Änderungen müssen in der Bewertung ankommen. Maßgeblich sind immer die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres (§ 9 GrStG). Wer am 1. Januar Eigentümer war, schuldet die Steuer für das ganze Jahr.
Wenn etwas nicht stimmt: Melden Sie die Änderung über die Änderungsanzeige an das Finanzamt.
Punkt 7: Frist und richtiger Rechtsbehelf
Lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Gegen die Bescheide des Finanzamts ist der Einspruch möglich, die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist je nach Bundesland der Widerspruch oder ein anderer Rechtsbehelf vorgesehen. Die Belehrung im Bescheid nennt Weg und Frist verbindlich.
Gut zu wissen
Ein Fehler im Grundsteuerwert lässt sich nicht über einen Widerspruch gegen den Gemeindebescheid beheben. Die Gemeinde ist an die Feststellungen des Finanzamts gebunden. Greifen Sie Fehler deshalb immer an der Quelle an, also beim jeweils zuständigen Bescheid.
Achtung
Nach Ablauf der Frist wird ein Bescheid bestandskräftig. Dann sind Korrekturen nur noch in Ausnahmefällen möglich. Prüfen Sie neue Bescheide deshalb sofort nach Erhalt und nicht erst, wenn die erste Rate abgebucht wird.
Wenn alles stimmt
Dann ist die Prüfung in fünf Minuten erledigt. Heften Sie die drei Bescheide zusammen ab, Sie brauchen sie wieder, sobald sich etwas ändert, etwa der Hebesatz oder die Nutzung des Grundstücks. Praktisch ist außerdem ein SEPA-Lastschriftmandat bei der Gemeindekasse: Dann werden die vier Raten automatisch in richtiger Höhe abgebucht, auch nach einer Hebesatz-Anpassung.
Häufige Fragen
Drei Dokumente: den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid, beide vom Finanzamt, sowie den Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Die ersten beiden legen Wert und Messbetrag fest, der dritte wendet den Hebesatz an und nennt die Zahlungstermine. Fehler müssen immer bei der Behörde angegriffen werden, die den jeweiligen Bescheid erlassen hat.
Gegen Bescheide des Finanzamts läuft die Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Für den Gemeindebescheid nennt die Rechtsbehelfsbelehrung den zulässigen Rechtsbehelf und die Frist, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Nach Fristablauf wird der Bescheid bestandskräftig und lässt sich nur noch in Ausnahmefällen ändern.
Wenden Sie sich an das Steueramt Ihrer Gemeinde und belegen Sie den richtigen Satz, etwa mit der aktuellen Hebesatzsatzung oder der Bekanntmachung im Amtsblatt. Zum schnellen Abgleich können Sie den Hebesatz-Finder auf dieser Website nutzen. Ein echter Übertragungsfehler wird in der Regel unkompliziert korrigiert.
Ja. Einspruch und Widerspruch haben keine aufschiebende Wirkung. Die festgesetzten Beträge bleiben zu den gesetzlichen Terminen fällig, solange keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Wer nicht zahlt, riskiert Säumniszuschläge und Mahnverfahren, und zwar auch dann, wenn der Rechtsbehelf am Ende Erfolg hat.
Verbindlich ist die Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde, die im Amtsblatt oder auf der Gemeindewebsite veröffentlicht wird. Einen schnellen Überblick bietet der Hebesatz-Finder auf dieser Website. Außerdem gibt es für jede Gemeinde eine eigene Seite mit den aktuellen Sätzen, erreichbar über die Ortsübersicht unter dem Menüpunkt Orte.