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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer-Abkürzungen

Begriff einfach erklärt · Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026

Kurz erklärt

GrSt, GrStG, HebS und ähnliche Kürzel stehen auf Grundsteuerbescheiden für die Steuerart, die Rechtsgrundlagen und die Berechnungsgrößen der Grundsteuer.

Auf Grundsteuerbescheiden, in Gesetzen und in Nebenkostenabrechnungen begegnen Ihnen viele Kürzel. Diese Übersicht erklärt die wichtigsten Abkürzungen rund um die Grundsteuer.

Die Abkürzungen im Überblick

AbkürzungBedeutung
GrStGrundsteuer
GrSt AGrundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (agrarisch)
GrSt BGrundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke (baulich)
GrSt CGrundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke
GrStGGrundsteuergesetz
BewGBewertungsgesetz, Grundlage der Bewertung
AOAbgabenordnung, regelt u. a. Einspruch und Fristen
BauGBBaugesetzbuch, regelt u. a. die Bodenrichtwerte
BetrKVBetriebskostenverordnung, regelt die Umlage auf Mieter
HebSHebesatz der Gemeinde
BRWBodenrichtwert
BORISBodenrichtwertinformationssystem der Länder
EWEinheitswert (bis 2024)
BVerfGBundesverfassungsgericht
BFHBundesfinanzhof, oberstes deutsches Steuergericht
BayGrStGBayerisches Grundsteuergesetz (Flächenmodell)
LGrStGLandesgrundsteuergesetz, etwa in Baden-Württemberg

Die wichtigsten Kürzel kurz erklärt

GrSt A, B und C bezeichnen die drei Arten der Grundsteuer. Für die meisten Eigentümer zählt die Grundsteuer B, die Unterschiede erklärt die Seite Grundsteuer A und B im Vergleich. Der Hebesatz (HebS) ist der Prozentsatz Ihrer Gemeinde. Der Einheitswert (EW) war bis Ende 2024 die Berechnungsgrundlage und taucht nur noch in alten Unterlagen auf. Den Bodenrichtwert (BRW) schlagen Sie über die BORIS-Portale der Länder nach.

Kürzel auf dem Bescheid

Auf dem Bescheid der Gemeinde steht meist eine Zeile wie „GrSt B“ mit dem Messbetrag und dem Hebesatz daneben. Was die einzelnen Positionen bedeuten und wie Sie sie prüfen, zeigt die Seite Grundsteuerbescheid verstehen.

Gesetzeszitate richtig lesen

In Bescheiden und Ratgebern stehen Fundstellen wie „§ 15 GrStG“. Das bedeutet: Paragraf 15 des Grundsteuergesetzes. „Abs.“ steht für Absatz, „Nr.“ für Nummer, „Satz“ für den einzelnen Satz innerhalb eines Absatzes. Der Zusatz „a. F.“ verweist auf eine alte Fassung, die nicht mehr gilt. Mit diesen Bausteinen finden Sie jede zitierte Regel im Gesetzestext wieder.

Gut zu wissen

Das Aktenzeichen des Finanzamts ist keine Abkürzung, sondern die Nummer Ihrer wirtschaftlichen Einheit. Halten Sie es bei jedem Schreiben an Finanzamt oder Gemeinde bereit.

Beispiel

Angenommen, auf Ihrem Bescheid steht „GrSt B“ und daneben ein Hebesatz von 480 Prozent. Das bedeutet: Es geht um die Grundsteuer B für Grundstücke, und Ihre Gemeinde wendet 480 Prozent auf den Messbetrag an.

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