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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Triglitz 2024

Prignitz · Brandenburg · 512 Einwohner

In Triglitz gilt 2024 ein Hebesatz von 350 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Brandenburg (392 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

350 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

350 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Triglitz

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 350 % 350 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 350 % 350 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Triglitz

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Triglitz (2024)350 %
Grundsteuer pro Jahr175,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)43,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Triglitz im Vergleich

Triglitz350 %
Prignitz (Ø)382 %
Brandenburg (Ø)392 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Kümmernitztal 4 km 375 %
Putlitz 6 km 384 %
Gerdshagen 7 km 350 %
Pritzwalk 8 km 370 %
Gülitz-Reetz 9 km 380 %
Groß Pankow (Prignitz) 11 km 381 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Triglitz

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 350 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Brandenburg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Brandenburg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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