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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Pritzwalk 2024

Prignitz · Brandenburg · 11.866 Einwohner

In Pritzwalk gilt 2024 ein Hebesatz von 370 Prozent für die Grundsteuer B. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Brandenburg (392 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

370 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

300 %

Land- und Forstwirtschaft

Pritzwalk in Zahlen

Einwohner

11.866

Stand 31.12.2024

Fläche

167,3 km²

Gemeindegebiet

Dichte

71

Einwohner je km²

Postleitzahl

16928

Prignitz

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Pritzwalk

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 300 % 370 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 300 % 370 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Pritzwalk

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Pritzwalk (2024)370 %
Grundsteuer pro Jahr185,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)46,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Pritzwalk im Vergleich

Pritzwalk370 %
Prignitz (Ø)382 %
Brandenburg (Ø)392 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Pritzwalk höher als in 18 Prozent der 413 Gemeinden in Brandenburg mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Triglitz 8 km 350 %
Kümmernitztal 8 km 375 %
Groß Pankow (Prignitz) 9 km 381 %
Gerdshagen 11 km 350 %
Heiligengrabe 13 km 370 %
Putlitz 14 km 384 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Pritzwalk

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 370 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Brandenburg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Brandenburg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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