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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Trier 2025

Trier, kreisfreie Stadt · Rheinland-Pfalz · 104.342 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Trier liegt 2025 bei 600 Prozent, das sind 50 Punkte mehr als beim vorherigen Stand. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2025

600 %

▲ +50 Punkte gegenüber Vorwert

Quelle: Satzung der Stadt Trier über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem Jahr 2025 (Stadtratsbeschluss 04.12.2024)

Grundsteuer A · 2025

350 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Trier

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2025 350 % 600 % Satzung der Stadt Trier über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem Jahr 2025 (Stadtratsbeschluss 04.12.2024)
2024 350 % 550 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 350 % 550 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

Achtung

Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass genau Ihr Betrag im gleichen Maß steigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid, und lesen Sie was Sie bei einer Erhöhung tun können.

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Trier

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Trier (2025)600 %
Grundsteuer pro Jahr300,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)75,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Trier im Vergleich

Trier600 %
Trier, kreisfreie Stadt (Ø)600 %
Rheinland-Pfalz (Ø)474 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Aach 5 km 570 %
Trierweiler 6 km 500 %
Kasel 7 km 465 %
Korlingen 7 km 465 %
Mertesdorf 7 km 465 %
Hockweiler 7 km 575 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Trier

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 600 Prozent (Stand 2025). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Ja. Der Hebesatz B ist gegenüber dem vorherigen Stand um 50 Punkte auf 600 Prozent gestiegen. Ob Ihr persönlicher Betrag steigt, hängt zusätzlich von Ihrem Grundsteuerwert ab.

In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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