Grundsteuer in Hockweiler 2024
In Hockweiler gilt 2024 ein Hebesatz von 575 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2024
575 %
= unverändert
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
Grundsteuer A · 2024
450 %
Land- und Forstwirtschaft
Hockweiler in Zahlen
Einwohner
282
Stand 31.12.2024
Fläche
2,1 km²
Gemeindegebiet
Dichte
136
Einwohner je km²
Postleitzahl
54316
Trier-Saarburg
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).
Hebesatz-Verlauf in Hockweiler
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2024 | 450 % | 575 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024 |
| 2023 | 450 % | 575 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023 |
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Hockweiler
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Hockweiler (2024) | 575 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 287,50 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 71,88 € |
Hockweiler im Vergleich
Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Hockweiler höher als in 94 Prozent der 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit bestätigtem Wert.
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Hockweiler
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 575 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Der Hebesatz B ist unverändert bei 575 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.
In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.