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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Steinhöfel 2024

Oder-Spree · Brandenburg · 4.374 Einwohner

In Steinhöfel gilt 2024 ein Hebesatz von 405 Prozent für die Grundsteuer B. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Brandenburg (392 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

405 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

315 %

Land- und Forstwirtschaft

Steinhöfel in Zahlen

Einwohner

4.374

Stand 31.12.2024

Fläche

160,5 km²

Gemeindegebiet

Dichte

27

Einwohner je km²

Postleitzahl

15518

Oder-Spree

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Steinhöfel

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 315 % 405 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 315 % 405 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Steinhöfel

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Steinhöfel (2024)405 %
Grundsteuer pro Jahr202,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)50,63 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Steinhöfel im Vergleich

Steinhöfel405 %
Oder-Spree (Ø)383 %
Brandenburg (Ø)392 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Steinhöfel höher als in 61 Prozent der 413 Gemeinden in Brandenburg mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Berkenbrück 6 km 360 %
Fürstenwalde 8 km 390 %
Langewahl 9 km 320 %
Briesen (Mark) 10 km 400 %
Falkenhagen (Mark) 11 km 405 %
Müncheberg 12 km 410 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Steinhöfel

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 405 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 405 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Brandenburg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Brandenburg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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