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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Langewahl 2024

Oder-Spree · Brandenburg · 854 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Langewahl 2024 einen Hebesatz von 320 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Brandenburg (392 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

320 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

315 %

Land- und Forstwirtschaft

Langewahl in Zahlen

Einwohner

854

Stand 31.12.2024

Fläche

13,5 km²

Gemeindegebiet

Dichte

63

Einwohner je km²

Postleitzahl

15518

Oder-Spree

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Langewahl

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 315 % 320 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 315 % 320 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Langewahl

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Langewahl (2024)320 %
Grundsteuer pro Jahr160,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)40,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Langewahl im Vergleich

Langewahl320 %
Oder-Spree (Ø)383 %
Brandenburg (Ø)392 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Langewahl höher als in 4 Prozent der 413 Gemeinden in Brandenburg mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Berkenbrück 4 km 360 %
Fürstenwalde 5 km 390 %
Bad Saarow 5 km 400 %
Rauen 5 km 380 %
Steinhöfel 9 km 405 %
Diensdorf-Radlow 10 km 445 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Langewahl

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 320 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Brandenburg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Brandenburg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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