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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Schuttertal 2024

Ortenaukreis · Baden-Württemberg · 3.170 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Schuttertal beträgt 2024 340 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

340 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

360 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Schuttertal

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 360 % 340 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 360 % 340 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Schuttertal

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Schuttertal (2024)340 %
Grundsteuer pro Jahr170,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)42,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Schuttertal im Vergleich

Schuttertal340 %
Ortenaukreis (Ø)369 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Seelbach 5 km 420 %
Steinach 8 km 420 %
Hofstetten 8 km 330 %
Biberach 9 km 380 %
Haslach im Kinzigtal 10 km 420 %
Lahr 10 km 420 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Schuttertal

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 340 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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