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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Steinach 2024

Ortenaukreis · Baden-Württemberg · 3.941 Einwohner

In Steinach gilt 2024 ein Hebesatz von 420 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

420 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

320 %

Land- und Forstwirtschaft

Steinach in Zahlen

Einwohner

3.941

Stand 31.12.2024

Fläche

33,3 km²

Gemeindegebiet

Dichte

118

Einwohner je km²

Postleitzahl

77790

Ortenaukreis

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Steinach

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 320 % 420 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 320 % 420 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Steinach

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Steinach (2024)420 %
Grundsteuer pro Jahr210,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)52,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Steinach im Vergleich

Steinach420 %
Ortenaukreis (Ø)369 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Steinach höher als in 83 Prozent der 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Haslach im Kinzigtal 4 km 420 %
Fischerbach 4 km 350 %
Biberach 5 km 380 %
Zell am Harmersbach 5 km 400 %
Hofstetten 5 km 330 %
Mühlenbach 7 km 350 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Steinach

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 420 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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