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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Parthenstein 2024

Leipzig · Sachsen · 3.545 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Parthenstein 2024 einen Hebesatz von 390 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

390 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

325 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Parthenstein

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 325 % 390 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 325 % 390 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Parthenstein

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Parthenstein (2024)390 %
Grundsteuer pro Jahr195,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)48,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Parthenstein im Vergleich

Parthenstein390 %
Leipzig (Ø)430 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Naunhof 5 km 485 %
Otterwisch 6 km 450 %
Grimma 6 km 405 %
Belgershain 7 km 420 %
Trebsen 9 km 410 %
Brandis 9 km 405 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Parthenstein

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 390 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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