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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Grimma 2024

Leipzig · Sachsen · 27.529 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Grimma beträgt 2024 405 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

405 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

300 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Grimma

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 300 % 405 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 300 % 405 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Grimma

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Grimma (2024)405 %
Grundsteuer pro Jahr202,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)50,63 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Grimma im Vergleich

Grimma405 %
Leipzig (Ø)430 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Trebsen 6 km 410 %
Parthenstein 6 km 390 %
Otterwisch 9 km 450 %
Naunhof 11 km 485 %
Bad Lausick 12 km 440 %
Belgershain 12 km 420 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Grimma

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 405 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 405 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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