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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Osnabrück 2026

Osnabrück, Stadt · Niedersachsen · 166.057 Einwohner

In Osnabrück gilt 2026 ein Hebesatz von 545 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Niedersachsen (420 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2026

545 %

= unverändert

Quelle: Stadt Osnabrück – ServicePortal Grundsteuer (Stand 22.07.2026, ongewijzigd sinds 01.01.2025)

Grundsteuer A · 2026

350 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Osnabrück

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2026 350 % 545 % Stadt Osnabrück – ServicePortal Grundsteuer (Stand 22.07.2026, ongewijzigd sinds 01.01.2025)
2025 350 % 545 % Stadt Osnabrück – ServicePortal Grundsteuer ("Seit dem 01.01.2025")
2024 300 % 460 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 300 % 460 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Osnabrück

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Osnabrück (2026)545 %
Grundsteuer pro Jahr272,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)68,13 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Osnabrück im Vergleich

Osnabrück545 %
Osnabrück, Stadt (Ø)545 %
Niedersachsen (Ø)420 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Hasbergen 7 km 320 %
Belm 7 km 410 %
Georgsmarienhütte 8 km 395 %
Wallenhorst 8 km 320 %
Lotte 9 km 535 %
Bissendorf 10 km 380 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Osnabrück

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 545 Prozent (Stand 2026). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 545 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Niedersachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Niedersachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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