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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Bissendorf 2024

Osnabrück · Niedersachsen · 14.614 Einwohner

In Bissendorf gilt 2024 ein Hebesatz von 380 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (420 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

380 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

370 %

Land- und Forstwirtschaft

Bissendorf in Zahlen

Einwohner

14.614

Stand 31.12.2024

Fläche

96,4 km²

Gemeindegebiet

Dichte

152

Einwohner je km²

Postleitzahl

49143

Osnabrück

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Bissendorf

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 370 % 380 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 370 % 380 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Bissendorf

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Bissendorf (2024)380 %
Grundsteuer pro Jahr190,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)47,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Bissendorf im Vergleich

Bissendorf380 %
Osnabrück (Ø)373 %
Niedersachsen (Ø)420 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Bissendorf höher als in 26 Prozent der 941 Gemeinden in Niedersachsen mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Belm 8 km 410 %
Georgsmarienhütte 10 km 395 %
Osnabrück 10 km 545 %
Hilter am Teutoburger Wald 11 km 345 %
Melle 12 km 365 %
Bad Iburg 12 km 400 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Bissendorf

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 380 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Niedersachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Niedersachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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