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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Inden 2024

Düren · Nordrhein-Westfalen · 7.624 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Inden beträgt 2024 930 Prozent. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (619 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

930 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

700 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Inden

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 700 % 930 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 700 % 930 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Inden

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Inden (2024)930 %
Grundsteuer pro Jahr465,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)116,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Inden im Vergleich

Inden930 %
Düren (Ø)813 %
Nordrhein-Westfalen (Ø)619 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Langerwehe 4 km 940 %
Niederzier 7 km 650 %
Jülich 8 km 780 %
Aldenhoven 8 km 820 %
Eschweiler 8 km 895 %
Düren 10 km 673 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Inden

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 930 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 930 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Nordrhein-Westfalen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Nordrhein-Westfalen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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