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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Freital 2024

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · Sachsen · 39.281 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Freital 2024 einen Hebesatz von 440 Prozent an. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

440 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

280 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Freital

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 280 % 440 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 280 % 440 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Freital

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Freital (2024)440 %
Grundsteuer pro Jahr220,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)55,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Freital im Vergleich

Freital440 %
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Ø)449 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Rabenau 4 km 450 %
Tharandt 5 km 450 %
Bannewitz 5 km 400 %
Dresden 9 km 400 %
Dorfhain 9 km 490 %
Kreischa 10 km 423 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Freital

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 440 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 440 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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