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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Dresden 2026

Dresden, Stadt · Sachsen · 564.904 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Dresden beträgt 2026 400 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2026

400 %

= unverändert

Quelle: Landeshauptstadt Dresden, Dienstleistung Grundsteuer (aktuell A 280 %, B 400 %; inkl. Bekanntmachung 2026; Stand Juli 2026)

Grundsteuer A · 2026

280 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Dresden

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2026 280 % 400 % Landeshauptstadt Dresden, Dienstleistung Grundsteuer (aktuell A 280 %, B 400 %; inkl. Bekanntmachung 2026; Stand Juli 2026)
2025 280 % 400 % Landeshauptstadt Dresden, Grundsteuer-Hebesatz-Satzung 2025 vom 24.10.2024 (Amtsblatt 08.11.2024)
2024 280 % 635 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 280 % 635 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Dresden

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Dresden (2026)400 %
Grundsteuer pro Jahr200,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)50,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Dresden im Vergleich

Dresden400 %
Dresden, Stadt (Ø)400 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Bannewitz 6 km 400 %
Radebeul 7 km 400 %
Freital 9 km 440 %
Rabenau 12 km 450 %
Heidenau 12 km 430 %
Kreischa 12 km 423 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Dresden

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 Prozent (Stand 2026). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 400 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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