Grundsteuer in Dresden 2026
Der Hebesatz der Grundsteuer B in Dresden beträgt 2026 400 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2026
400 %
= unverändert
Quelle: Landeshauptstadt Dresden, Dienstleistung Grundsteuer (aktuell A 280 %, B 400 %; inkl. Bekanntmachung 2026; Stand Juli 2026)
Grundsteuer A · 2026
280 %
Land- und Forstwirtschaft
Hebesatz-Verlauf in Dresden
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2026 | 280 % | 400 % | Landeshauptstadt Dresden, Dienstleistung Grundsteuer (aktuell A 280 %, B 400 %; inkl. Bekanntmachung 2026; Stand Juli 2026) |
| 2025 | 280 % | 400 % | Landeshauptstadt Dresden, Grundsteuer-Hebesatz-Satzung 2025 vom 24.10.2024 (Amtsblatt 08.11.2024) |
| 2024 | 280 % | 635 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024 |
| 2023 | 280 % | 635 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023 |
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Dresden
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Dresden (2026) | 400 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 200,00 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 50,00 € |
Dresden im Vergleich
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Dresden
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 Prozent (Stand 2026). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Der Hebesatz B ist unverändert bei 400 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.
In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.