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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Dippoldiswalde 2024

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · Sachsen · 13.915 Einwohner

In Dippoldiswalde gilt 2024 ein Hebesatz von 410 Prozent für die Grundsteuer B. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

410 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

305 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Dippoldiswalde

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 305 % 410 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 305 % 410 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Dippoldiswalde

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Dippoldiswalde (2024)410 %
Grundsteuer pro Jahr205,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)51,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Dippoldiswalde im Vergleich

Dippoldiswalde410 %
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Ø)449 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Rabenau 8 km 450 %
Kreischa 9 km 423 %
Dorfhain 9 km 490 %
Glashütte 9 km 395 %
Klingenberg 10 km 428 %
Freital 11 km 440 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Dippoldiswalde

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 410 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 410 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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