Zweitwohnung in Frankreich: so funktioniert die taxe foncière
Eigentümer einer Immobilie in Frankreich zahlen jährlich die taxe foncière an die Gemeinde. Bemessungsgrundlage ist die Hälfte des Katastermietwerts (valeur locative cadastrale), darauf wenden Gemeinden ihre Hebesätze an. Der Bescheid kommt im Herbst, bezahlt wird Mitte Oktober. Für Zweitwohnungen fällt daneben meist die taxe d'habitation an, oft mit Zuschlag.
Wer ein Ferienhaus in der Bretagne, eine Wohnung in Paris oder ein Haus in der Provence besitzt, zahlt dort die taxe foncière. Die deutsche Grundsteuer gilt nur für Grundbesitz in Deutschland, doppelt zahlen Sie also nicht. Dieser Beitrag erklärt französisches Recht in Grundzügen und ersetzt keine Steuerberatung. Er richtet sich an Eigentümer, die eine französische Immobilie besitzen, erben oder kaufen wollen.
Was die taxe foncière ist
Die taxe foncière sur les propriétés bâties ist die jährliche Steuer auf bebaute Grundstücke. Sie steht den Gemeinden und Gemeindeverbänden zu, die auch die Steuersätze beschließen. Steuerschuldner ist, wer am 1. Januar des Steuerjahres Eigentümer oder Nießbraucher der Immobilie ist (Quelle: service-public.gouv.fr). Ob Sie die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder leer stehen lassen, ändert an der Steuerpflicht nichts. Auch als Vermieter bleiben Sie Schuldner der taxe foncière.
Wie die Steuer berechnet wird
Grundlage ist die valeur locative cadastrale, ein amtlich festgelegter Mietwert der Immobilie. Für die taxe foncière wird davon nur die Hälfte angesetzt. Der Abschlag von 50 Prozent deckt pauschal Kosten des Eigentümers ab, etwa für Verwaltung, Versicherung und Instandhaltung (Quelle: service-public.gouv.fr). Auf diese Bemessungsgrundlage wenden Gemeinde und Gemeindeverband ihre Steuersätze an. Das ähnelt dem deutschen Hebesatz, allerdings ohne den Zwischenschritt eines Messbetrags. Der Katastermietwert wird zudem regelmäßig angepasst. Die Steuer kann deshalb auch dann steigen, wenn die Gemeinde ihren Satz nicht anhebt.
Bescheid und Zahlung im Herbst
Der Steuerbescheid (avis de taxe foncière) wird im Herbst bereitgestellt, im Online-Konto auf impots.gouv.fr oder per Post. Die Zahlungsfrist liegt Mitte Oktober: Für 2026 nennt die französische Finanzverwaltung den 15. Oktober, bei Online-Zahlung den 20. Oktober (Quelle: impots.gouv.fr).
Statt einer Einmalzahlung im Herbst können Eigentümer die monatliche Zahlweise wählen (mensualisation). Dabei wird der Betrag in zehn Monatsraten von Januar bis Oktober eingezogen (Quelle: economie.gouv.fr). Das glättet die Belastung, verlangt aber ein Lastschriftmandat für ein Konto, das die französische Finanzverwaltung einziehen kann.
Gut zu wissen
Richten Sie sich als Eigentümer ein Online-Konto (espace particulier) auf impots.gouv.fr ein. Dort rufen Sie Bescheide ab, zahlen online mit verlängerter Frist und erledigen die Nutzungsmeldung für Ihre Immobilie.
Taxe d’habitation: für Zweitwohnungen weiter fällig
Neben der taxe foncière kennt Frankreich die taxe d’habitation, eine Wohnsteuer. Für Hauptwohnsitze wurde sie zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Für Zweitwohnungen gilt sie weiter: Wer eine möblierte Wohnung als résidence secondaire hält, zahlt sie zusätzlich zur taxe foncière (Quelle: service-public.gouv.fr). Da deutsche Eigentümer ihren Hauptwohnsitz in aller Regel in Deutschland haben, gilt das französische Ferienhaus als Zweitwohnung. Berechnet wird die Steuer ebenfalls aus dem Katastermietwert, der Bescheid kommt im letzten Quartal des Jahres.
In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt (zones tendues) darf der Gemeinderat den kommunalen Anteil der taxe d’habitation für Zweitwohnungen um 5 bis 60 Prozent erhöhen (Art. 1407 ter Code général des impôts, Quelle: legifrance.gouv.fr). Betroffen sind viele touristisch gefragte Orte. Eigentümer müssen der Finanzverwaltung außerdem melden, wie ihre Immobilie genutzt wird; bei Änderungen ist diese Erklärung bis zum 1. Juli abzugeben (Quelle: service-public.gouv.fr).
Achtung
Für eine Zweitwohnung in Frankreich kommen zwei Bescheide pro Jahr: die taxe foncière im Herbst und die taxe d’habitation gegen Jahresende. Planen Sie beide Beträge ein und prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde den Zweitwohnungszuschlag erhebt.
Einordnung für deutsche Eigentümer
Beide Steuern sind französische Gemeindesteuern. Einwendungen gegen einen Bescheid laufen über die französische Finanzverwaltung, nicht über deutsche Behörden. Wie das deutsche System im Vergleich funktioniert, zeigen die Seiten Wer zahlt die Grundsteuer und Fälligkeit der Grundsteuer. Ob sich die französische Immobilie auf Ihre deutsche Einkommensteuer auswirkt, etwa bei Vermietung, klären Sie mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Für die laufende Planung hilft ein jährlicher Blick in den avis, denn Katastermietwert und Gemeindesätze ändern sich regelmäßig.
Häufige Fragen
Ja. Die taxe foncière trifft jeden, der am 1. Januar des Jahres Eigentümer oder Nießbraucher einer bebauten Immobilie in Frankreich ist. Auf den Wohnsitz kommt es nicht an, auch Eigentümer mit Wohnsitz in Deutschland zahlen sie. Ob das Haus selbst genutzt, vermietet oder nicht bewohnt wird, ändert an der Steuerpflicht nichts.
Einen einheitlichen Satz gibt es nicht. Bemessungsgrundlage ist die Hälfte des amtlichen Katastermietwerts (valeur locative cadastrale), darauf wenden Gemeinde und Gemeindeverband ihre selbst beschlossenen Sätze an. Die Höhe hängt deshalb stark vom Ort und von der Immobilie ab. Den konkreten Betrag und die Rechenschritte zeigt der jährliche Bescheid, der avis de taxe foncière.
Im Herbst. Der Bescheid wird ab September im Online-Konto auf impots.gouv.fr bereitgestellt oder per Post zugestellt. Die Zahlungsfrist liegt Mitte Oktober, für 2026 am 15. Oktober beziehungsweise am 20. Oktober bei Online-Zahlung. Wer die Frist verpasst, riskiert Zuschläge der französischen Finanzverwaltung.
In aller Regel ja. Die taxe d'habitation wurde nur für Hauptwohnsitze abgeschafft, für möblierte Zweitwohnungen gilt sie weiter. Ein Ferienhaus deutscher Eigentümer zählt praktisch immer als Zweitwohnung. In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt kann der kommunale Anteil um 5 bis 60 Prozent erhöht werden. Der Bescheid kommt im letzten Quartal des Jahres.
Nein. Die deutsche Grundsteuer erfasst nur Grundbesitz in Deutschland. Für das Haus in Frankreich zahlen Sie die französischen Steuern an die dortige Gemeinde. Unabhängig davon kann die Immobilie Ihre deutsche Einkommensteuer beeinflussen, etwa über Einkünfte aus Vermietung. Solche Fragen klären Sie am besten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.