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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Zell (Mosel) 2024

Cochem-Zell · Rheinland-Pfalz · 3.993 Einwohner

In Zell (Mosel) gilt 2024 ein Hebesatz von 465 Prozent für die Grundsteuer B. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

465 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

380 %

Land- und Forstwirtschaft

Zell (Mosel) in Zahlen

Einwohner

3.993

Stand 31.12.2024

Fläche

45,0 km²

Gemeindegebiet

Dichte

89

Einwohner je km²

Postleitzahl

56856

Cochem-Zell

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Zell (Mosel)

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 380 % 465 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 380 % 465 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Zell (Mosel)

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Zell (Mosel) (2024)465 %
Grundsteuer pro Jahr232,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)58,13 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Zell (Mosel) im Vergleich

Zell (Mosel)465 %
Cochem-Zell (Ø)468 %
Rheinland-Pfalz (Ø)474 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Zell (Mosel) höher als in 10 Prozent der 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Briedel 3 km 475 %
Pünderich 4 km 493 %
Burg (Mosel) 5 km 400 %
Reil 5 km 500 %
Bullay 5 km 465 %
Tellig 5 km 465 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Zell (Mosel)

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 465 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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