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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Wolfegg 2024

Ravensburg · Baden-Württemberg · 3.861 Einwohner

Wolfegg hat den Hebesatz der Grundsteuer B angehoben: Er liegt 2024 bei 390 Prozent, 10 Punkte über dem vorherigen Wert. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

390 %

▲ +10 Punkte gegenüber Vorwert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

365 %

▲ +35 Punkte gegenüber Vorwert

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Wolfegg

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 365 % 390 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 330 % 380 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

Achtung

Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass genau Ihr Betrag im gleichen Maß steigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid, und lesen Sie was Sie bei einer Erhöhung tun können.

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Wolfegg

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Wolfegg (2024)390 %
Grundsteuer pro Jahr195,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)48,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Wolfegg im Vergleich

Wolfegg390 %
Ravensburg (Ø)398 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Bergatreute 5 km 400 %
Vogt 5 km 400 %
Kißlegg 8 km 360 %
Waldburg 9 km 400 %
Baindt 10 km 450 %
Schlier 10 km 400 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Wolfegg

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Ja. Der Hebesatz B ist gegenüber dem vorherigen Stand um 10 Punkte auf 390 Prozent gestiegen. Ob Ihr persönlicher Betrag steigt, hängt zusätzlich von Ihrem Grundsteuerwert ab.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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