Grundsteuer in Wippingen 2024
Für die Grundsteuer B setzt Wippingen 2024 einen Hebesatz von 355 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (420 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2024
355 %
= unverändert
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
Grundsteuer A · 2024
355 %
Land- und Forstwirtschaft
Wippingen in Zahlen
Einwohner
993
Stand 31.12.2024
Fläche
16,5 km²
Gemeindegebiet
Dichte
60
Einwohner je km²
Postleitzahl
26892
Emsland
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).
Hebesatz-Verlauf in Wippingen
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2024 | 355 % | 355 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024 |
| 2023 | 355 % | 355 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023 |
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Wippingen
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Wippingen (2024) | 355 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 177,50 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 44,38 € |
Wippingen im Vergleich
Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Wippingen höher als in 12 Prozent der 941 Gemeinden in Niedersachsen mit bestätigtem Wert.
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Wippingen
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 355 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Der Hebesatz B ist unverändert bei 355 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.
In Niedersachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Niedersachsen.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.