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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Westerheim 2024

Alb-Donau-Kreis · Baden-Württemberg · 3.074 Einwohner

In Westerheim gilt 2024 ein Hebesatz von 320 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

320 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

320 %

Land- und Forstwirtschaft

Westerheim in Zahlen

Einwohner

3.074

Stand 31.12.2024

Fläche

22,9 km²

Gemeindegebiet

Dichte

134

Einwohner je km²

Postleitzahl

72589

Alb-Donau-Kreis

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Westerheim

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 320 % 320 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 320 % 320 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Westerheim

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Westerheim (2024)320 %
Grundsteuer pro Jahr160,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)40,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Westerheim im Vergleich

Westerheim320 %
Alb-Donau-Kreis (Ø)328 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Westerheim höher als in 14 Prozent der 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Hohenstadt 4 km 400 %
Wiesensteig 5 km 495 %
Laichingen 5 km 375 %
Drackenstein 6 km 360 %
Mühlhausen im Täle 7 km 440 %
Römerstein 8 km 355 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Westerheim

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 320 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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