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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Werbach 2024

Main-Tauber-Kreis · Baden-Württemberg · 3.180 Einwohner

In Werbach gilt 2024 ein Hebesatz von 410 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

410 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

410 %

Land- und Forstwirtschaft

Werbach in Zahlen

Einwohner

3.180

Stand 31.12.2024

Fläche

43,2 km²

Gemeindegebiet

Dichte

74

Einwohner je km²

Postleitzahl

97956

Main-Tauber-Kreis

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Werbach

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 410 % 410 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 410 % 410 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Werbach

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Werbach (2024)410 %
Grundsteuer pro Jahr205,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)51,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Werbach im Vergleich

Werbach410 %
Main-Tauber-Kreis (Ø)382 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Werbach höher als in 80 Prozent der 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Tauberbischofsheim 6 km 370 %
Königheim 7 km 430 %
Großrinderfeld 7 km 360 %
Neubrunn 7 km 340 %
Külsheim 9 km 380 %
Grünsfeld 10 km 370 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Werbach

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 410 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 410 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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