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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Weitenhagen 2024

Vorpommern-Greifswald · Mecklenburg-Vorpommern · 2.139 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Weitenhagen beträgt 2024 430 Prozent. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (405 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

430 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

320 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Weitenhagen

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 320 % 430 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 320 % 430 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Weitenhagen

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Weitenhagen (2024)430 %
Grundsteuer pro Jahr215,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)53,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Weitenhagen im Vergleich

Weitenhagen430 %
Vorpommern-Greifswald (Ø)432 %
Mecklenburg-Vorpommern (Ø)405 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Greifswald 5 km 480 %
Behrenhoff 6 km 500 %
Dargelin 6 km 427 %
Hinrichshagen 6 km 440 %
Groß Kiesow 6 km 440 %
Wackerow 7 km 700 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Weitenhagen

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 430 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Mecklenburg-Vorpommern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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