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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Warnow 2024

Landkreis Rostock · Mecklenburg-Vorpommern · 918 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Warnow 2024 einen Hebesatz von 415 Prozent an. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (405 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

415 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

323 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Warnow

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 323 % 415 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 323 % 415 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Warnow

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Warnow (2024)415 %
Grundsteuer pro Jahr207,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)51,88 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Warnow im Vergleich

Warnow415 %
Landkreis Rostock (Ø)392 %
Mecklenburg-Vorpommern (Ø)405 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Baumgarten 3 km 430 %
Rühn 6 km 375 %
Dreetz 6 km 450 %
Steinhagen 7 km 427 %
Witzin 7 km 400 %
Sternberg 9 km 400 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Warnow

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 415 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 415 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Mecklenburg-Vorpommern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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