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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Warmsen 2024

Nienburg (Weser) · Niedersachsen · 3.103 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Warmsen 2024 einen Hebesatz von 350 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (420 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

350 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

300 %

Land- und Forstwirtschaft

Warmsen in Zahlen

Einwohner

3.103

Stand 31.12.2024

Fläche

81,7 km²

Gemeindegebiet

Dichte

38

Einwohner je km²

Postleitzahl

31606

Nienburg (Weser)

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Warmsen

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 300 % 350 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 300 % 350 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Warmsen

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Warmsen (2024)350 %
Grundsteuer pro Jahr175,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)43,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Warmsen im Vergleich

Warmsen350 %
Nienburg (Weser) (Ø)400 %
Niedersachsen (Ø)420 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Warmsen höher als in 7 Prozent der 941 Gemeinden in Niedersachsen mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Uchte 6 km 350 %
Raddestorf 8 km 350 %
Diepenau 9 km 300 %
Petershagen 12 km 550 %
Bahrenborstel 13 km 360 %
Hille 15 km 580 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Warmsen

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 350 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Niedersachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Niedersachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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