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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Warlitz 2024

Ludwigslust-Parchim · Mecklenburg-Vorpommern · 463 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Warlitz beträgt 2024 430 Prozent. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (405 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

430 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

900 %

Land- und Forstwirtschaft

Warlitz in Zahlen

Einwohner

463

Stand 31.12.2024

Fläche

23,9 km²

Gemeindegebiet

Dichte

19

Einwohner je km²

Postleitzahl

19230

Ludwigslust-Parchim

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Warlitz

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 900 % 430 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 900 % 430 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Warlitz

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Warlitz (2024)430 %
Grundsteuer pro Jahr215,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)53,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Warlitz im Vergleich

Warlitz430 %
Ludwigslust-Parchim (Ø)405 %
Mecklenburg-Vorpommern (Ø)405 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Warlitz höher als in 75 Prozent der 726 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Pätow-Steegen 2 km 390 %
Pritzier 5 km 427 %
Toddin 5 km 420 %
Redefin 5 km 430 %
Belsch 7 km 380 %
Kuhstorf 7 km 350 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Warlitz

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 430 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Mecklenburg-Vorpommern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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