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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Waldkappel 2024

Werra-Meißner-Kreis · Hessen · 4.052 Einwohner

In Waldkappel gilt 2024 ein Hebesatz von 650 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Hessen (546 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

650 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

650 %

Land- und Forstwirtschaft

Waldkappel in Zahlen

Einwohner

4.052

Stand 31.12.2024

Fläche

96,5 km²

Gemeindegebiet

Dichte

42

Einwohner je km²

Postleitzahl

37284

Werra-Meißner-Kreis

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Waldkappel

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 650 % 650 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 650 % 650 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Waldkappel

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Waldkappel (2024)650 %
Grundsteuer pro Jahr325,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)81,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Waldkappel im Vergleich

Waldkappel650 %
Werra-Meißner-Kreis (Ø)625 %
Hessen (Ø)546 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Waldkappel höher als in 74 Prozent der 421 Gemeinden in Hessen mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Wehretal 9 km 520 %
Meißner 9 km 480 %
Sontra 9 km 550 %
Berkatal 11 km 400 %
Cornberg 11 km 700 %
Hessisch Lichtenau 12 km 590 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Waldkappel

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 650 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 650 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Hessen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Hessen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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