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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Waldbröl 2024

Oberbergischer Kreis · Nordrhein-Westfalen · 19.795 Einwohner

In Waldbröl gilt 2024 ein Hebesatz von 755 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (619 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

755 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

320 %

Land- und Forstwirtschaft

Waldbröl in Zahlen

Einwohner

19.795

Stand 31.12.2024

Fläche

63,3 km²

Gemeindegebiet

Dichte

313

Einwohner je km²

Postleitzahl

51545

Oberbergischer Kreis

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Waldbröl

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 320 % 755 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 320 % 755 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Waldbröl

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Waldbröl (2024)755 %
Grundsteuer pro Jahr377,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)94,38 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Waldbröl im Vergleich

Waldbröl755 %
Oberbergischer Kreis (Ø)703 %
Nordrhein-Westfalen (Ø)619 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Waldbröl höher als in 80 Prozent der 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Nümbrecht 6 km 675 %
Morsbach 8 km 605 %
Windeck 9 km 750 %
Forst 9 km 470 %
Wiehl 10 km 508 %
Ruppichteroth 10 km 745 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Waldbröl

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 755 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 755 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Nordrhein-Westfalen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Nordrhein-Westfalen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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