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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Uttenweiler 2024

Biberach · Baden-Württemberg · 3.751 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Uttenweiler beträgt 2024 300 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

300 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

330 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Uttenweiler

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 330 % 300 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 330 % 300 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Uttenweiler

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Uttenweiler (2024)300 %
Grundsteuer pro Jahr150,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)37,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Uttenweiler im Vergleich

Uttenweiler300 %
Biberach (Ø)318 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Betzenweiler 4 km 300 %
Alleshausen 5 km 300 %
Seekirch 5 km 300 %
Grundsheim 5 km 300 %
Unterwachingen 7 km 310 %
Attenweiler 7 km 320 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Uttenweiler

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 300 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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