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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Usingen 2024

Hochtaunuskreis · Hessen · 15.683 Einwohner

In Usingen ist die Grundsteuer B zuletzt gestiegen: Der Hebesatz beträgt 2024 605 Prozent, ein Plus von 190 Punkten. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Hessen (546 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

605 %

▲ +190 Punkte gegenüber Vorwert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

350 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Usingen

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 350 % 605 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 350 % 415 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

Achtung

Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass genau Ihr Betrag im gleichen Maß steigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid, und lesen Sie was Sie bei einer Erhöhung tun können.

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Usingen

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Usingen (2024)605 %
Grundsteuer pro Jahr302,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)75,63 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Usingen im Vergleich

Usingen605 %
Hochtaunuskreis (Ø)655 %
Hessen (Ø)546 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Wehrheim 4 km 479 %
Neu-Anspach 5 km 758 %
Grävenwiesbach 8 km 690 %
Schmitten im Taunus 10 km 660 %
Weilrod 11 km 450 %
Friedrichsdorf 11 km 595 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Usingen

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 605 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Ja. Der Hebesatz B ist gegenüber dem vorherigen Stand um 190 Punkte auf 605 Prozent gestiegen. Ob Ihr persönlicher Betrag steigt, hängt zusätzlich von Ihrem Grundsteuerwert ab.

In Hessen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Hessen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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